Finanzierungsbausteine
Fremdkapital
Wenn Sie ein Vorhaben finanzieren möchten, werden Sie (meistens) feststellen, dass Sie zusätzliches Geld benötigen: Fremdkapital. Je nach Umfang und Nutzungsdauer der Investition kommen unterschiedliche Kreditgeber und Kreditarten in Frage.
Öffentliche Förderdarlehen
Der Bund bietet u.a. aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Förderprogramme für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen an. Auch die Bundesländer und die Europäische Union helfen mit finanziellen Mitteln beim Start in die unternehmerische Selbständigkeit. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind - je nach Programm - u.a. günstige Zinsen, feste Zinssätze, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen müssen.
Für Förderdarlehen gilt: Sie werden zwar von den Förderbanken des Bundes und der Länder angeboten - der Antrag dafür wird aber bei der Hausbank gestellt ("Hausbankprinzip"). Die Hausbank ist die Bank oder Sparkasse, bei der Sie Ihr Geschäftskonto führen. Und: Fördermittel müssen Sie grundsätzlich vor Beginn des geplanten Vorhabens beantragen. Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage).
Kredite von Banken und Sparkassen
Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln oder Anlagevermögen erhalten Sie von Ihrer Hausbank. Je nach Finanzierungszweck wird nach kurzfristigen Betriebsmittelkrediten oder mittel- und langfristigen Investitionskrediten unterschieden.
Lieferantenkredite
Beim Lieferantenkredit bezahlen Sie die gelieferte Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern - nach Absprache mit Ihrem Lieferanten - erst zu einem späteren vereinbarten Termin.
Wechsel
Sie können heute Waren beziehen und müssen diese erst später bezahlen. Ihr Lieferant verlangt für die Waren zunächst kein Geld, sondern er stellt eine Wechselurkunde aus, die auf Ihren Namen ausgestellt ist und die Gültigkeitsdauer des Wechsels beinhaltet. Ihr Lieferant kann den Wechsel nun innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten an seine Gläubiger weitergeben. Sie als Schuldner müssen das Geld zum Stichtag an den zuletzt vermerkten Gläubiger, also den Besitzer des Wechsels, zahlen.
Factoring
Beim Factoring verkaufen Sie die Forderungen, die Sie an einen Kunden haben, an ein Factoringinstitut (Factor). Beim Verkauf erhalten Sie eine Abschlagszahlung von 60 bis 80 Prozent auf den Rechnungsbetrag. Sobald der Rechnungsempfänger an den Factor bezahlt hat, erhalten Sie den restlichen Betrag abzüglich einer Gebühr. Factoringunternehmen bieten meist auch die Übernahme eines kompletten Forderungsmanagements an.