Finanzierungsbausteine
Leasing
Der Begriff "Leasing" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Miete" oder "Vermietung" von Investitionsgütern oder langlebigen Wirtschaftsgütern. Beim Leasing stellt der Leasinggeber für einen befristeten Zeitraum eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur Verfügung. Der Leasinggeber bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts. Der Leasingnehmer übernimmt alle Rechte, Risiken und Pflichten des geleasten Objektes. Er haftet für Beschädigungen und ggf. für den Ausfall des Produkts. Er muss Reparaturen ausführen und das Objekt instand halten. Der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung eine vereinbarte monatliche Gebühr. Beispiele für geleaste Güter sind: Kfz, Bürogeräte, Produktionsanlagen, Immobilien.
Liquidität
Leasing kann Ihrer Liquidität nützen: Sie verfügen ab der ersten Leasingrate über ein Produkt oder ein Objekt, das Sie noch nicht komplett bezahlt haben. Die dadurch verfügbaren Geldmittel können Sie anderweitig einsetzen.
Sicherheiten
Leasing wird vielfach als Möglichkeit gesehen, eine zusätzliche Kreditquelle neben Bankkredit und öffentlichen Fördermitteln zu erschließen. Leasinggesellschaften prüfen aber nach den gleichen Bonitätsgrundsätzen wie die übrige Kreditwirtschaft. Und Existenzgründer werden erfahrungsgemäß von Leasinganbietern bonitätsmäßig zurückhaltend beurteilt.
Unterschied zur Miete
Dem "Mieter" bzw. Nutzer des Leasingobjekts, im Fachjargon auch Leasingnehmer genannt, werden beim Leasing Rechte, Risiken und Pflichten übertragen, die bei "traditioneller Miete" üblicherweise der Vermieter trägt. So haften Sie als Leasingnehmer für Beschädigungen und ggf. für den Ausfall des Produkts. Sie müssen ggf. Reparaturen ausführen und das Objekt instand halten.
Leasingvertrag
Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und -nehmer kann viele verschiedene Ausgestaltungen haben. Soll er jedoch steuerlich wirksam anerkannt werden, sind dafür die vom Bundesministerium der Finanzen verabschiedeten "Leasingerlasse" maßgeblich.