| Trefferliste |
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - BMV direkt
| Förderart: | Bürgschaft |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung |
| Fördergebiet: | Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV); zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK) |
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.
Die mit BMV direkt verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
Voraussetzungen
Als Sicherheiten werden eine Bürgschaft der Inhaber bzw. der tätigen Gesellschafter sowie eine Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen gefordert. Soweit vorhanden sind sonstige bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Umschuldungen und Sanierungskredite werden nicht verbürgt.
Bestandteil des Programms ist eine zwölfmonatige begleitende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem
Gründercoaching Deutschland und kann bis zu 75% gefördert werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: http://www.bbm-v.de
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: http://www.bbm-v.de
Antragsunterlagen und weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Beratungsanträge sind bei der örtlich zuständigen
Industrie- und Handelskammer (IHK) oder
Handwerkskammer (HWK) in Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Quelle
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) vom 20. November 2008; Programmblatt der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV), Stand Dezember 2012.
04.01.13
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet Bürgschaften in den Varianten
BMV classic, BMV direkt,
BMV Handwerk, BMV Nachfolge und
BMV express an.
04.01.13