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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - BMV express
| Förderart: | Bürgschaft |
| Förderbereich: | Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) |
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.
Durch die ausschließlich digitale Antragstellung im Rahmen von „BMV express“ ist eine schnelle und effiziente Bearbeitung gegeben. Die Bürgschaftsbewilligung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Es muss eine Bilanz für ein volles Geschäftsjahr vorliegen, die nicht älter als 18 Monate ist.
Positives Eigenkapital muss vorhanden sein, der Cashflow muss die Kapitaldienstfähigkeit sichern und es muss ein Gewinnausweis vorliegen.
Es dürfen keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen vorliegen.
Der Creditreform-Index muss kleiner als 300 sein.
Als Sicherheiten werden eine Bürgschaft der Inhaber, Freiberufler bzw. der tätigen Gesellschafter sowie eine Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen gefordert.
Existenzgründungen und Umschuldungen werden nicht verbürgt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 105.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite).
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Gebühren betragen 150 EUR Bearbeitungsgebühr, fällig bei Antragstellung, sowie 1% p.a. Avalprovision auf den valutierten Kreditbetrag.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in
digitaler Form an die
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: http://www.bbm-v.de
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: http://www.bbm-v.de
Weiterführende Informationen sind im
Internet erhältlich.
Quelle
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) vom 20. November 2008; Programmblatt der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV), Stand Dezember 2012.
04.01.13
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet Bürgschaften in den Varianten
BMV classic,
BMV direkt,
BMV Handwerk, BMV Nachfolge und BMV express an.
04.01.13