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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - BMV express

Förderkriterien
Förderart: Bürgschaft
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express

Ziel und Gegenstand

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.
Durch die ausschließlich digitale Antragstellung im Rahmen von „BMV express“ ist eine schnelle und effiziente Bearbeitung gegeben. Die Bürgschaftsbewilligung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Es muss eine Bilanz für ein volles Geschäftsjahr vorliegen, die nicht älter als 18 Monate ist.
Positives Eigenkapital muss vorhanden sein, der Cashflow muss die Kapitaldienstfähigkeit sichern und es muss ein Gewinnausweis vorliegen.
Es dürfen keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen vorliegen.
Der Creditreform-Index muss kleiner als 300 sein.
Als Sicherheiten werden eine Bürgschaft der Inhaber, Freiberufler bzw. der tätigen Gesellschafter sowie eine Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen gefordert.
Existenzgründungen und Umschuldungen werden nicht verbürgt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 105.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite).
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Gebühren betragen 150 EUR Bearbeitungsgebühr, fällig bei Antragstellung, sowie 1% p.a. Avalprovision auf den valutierten Kreditbetrag.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: http://www.bbm-v.de
Weiterführende Informationen sind im Internet erhältlich.

Quelle

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) vom 20. November 2008; Programmblatt der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV), Stand Dezember 2012. 04.01.13

Wichtige Hinweise

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet Bürgschaften in den Varianten BMV classic, BMV direkt, BMV Handwerk, BMV Nachfolge und BMV express an. 04.01.13

Ansprechpartner

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
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