| Trefferliste |
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
| Förderart: | Bürgschaft |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bremen |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bürgschaftsbank Bremen GmbH |
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbank Bremen übernimmt Ausfallbürgschaften zugunsten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der Freien Berufe, sofern keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Teilhaberschaften, Investitionsvorhaben, Betriebsverlagerungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkreditrahmen und Leasinginvestitionen übernommen.
Folgende Programmvarianten stehen zur Verfügung:
–
BBB classic richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe. Finanziert werden Investitionsvorhaben, Betriebsübernahmen, klassische Existenzgründungen und Betriebsmittel/Avalkredite.
–
BBB express richtet sich als Schnellverfahren an KMU sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem geringeren Finanzierungsvolumen. Finanziert werden alle Verwendungszwecke.
–
BBB Unternehmer richtet sich als Schnellverfahren an bestehende Unternehmen (Gründung vor drei oder mehr Jahren) mit einem geringen Finanzierungsvolumen. Finanziert werden Investitionsvorhaben und Betriebsmittelfinanzierungen/Avalkredite.
–
BBB Gründer richtet sich an Existenzgründer bis drei Jahre nach Gründung mit einem geringen Finanzierungsvolumen.
–
BBB Kombi richtet sich an KMU sowie Angehörige der Freien Berufe. Finanziert werden Betriebsmittel, wobei der Hausbank-Anteil am Kredit 75% und der Anteil der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (BUG) von 25% betragen.
–
BBB Kapital richtet sich als Beteiligungsgarantie an KMU sowie Angehörige der Freien Berufe. Die Garantieübernahme erfolgt für Beteiligungen der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe (einschließlich Heilberufe) mit Sitz im Land Bremen.
Voraussetzungen
Abgesichert werden betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben. Der Eigenkapitaleinsatz muss in angemessenem Verhältnis zum Fremdkapital stehen.
Der Kreditnehmer soll für den verbürgten Kredit neben der Bürgschaft der Bürgschaftsbank so weit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.
Für Kredite von Hausbanken, die bereits vor Beantragung einer Ausfallbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Ausfallbürgschaften übernommen.
Sanierungskredite werden nicht verbürgt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen:
–
BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen, max. 60% bei Betriebsmittelfinanzierungen/Avalkrediten).
–
BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 50% Verbürgung.
–
BBB Unternehmer umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 60% bei Betriebsmittelfinanzierungen/Avalkrediten).
–
BBB Gründer umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung.
–
BBB Kombi umfasst Finanzierungsvolumen von 100.000 bis 500.000 EUR bei max. 60% Verbürgung gegenüber der Hausbank und max. 70% Garantieübernahme gegenüber der BUG.
–
BBB Kapital umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 400.000 EUR bei max. 70% Garantieübernahme gegenüber der BUG.
Antragsverfahren
Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: http://www.buergschaftsbank-bremen.de
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: http://www.buergschaftsbank-bremen.de
Quelle
Richtlinien für die Übernahme von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GmbH vom 1. Juni 2009; Informationen der Bürgschaftsbank Bremen GmbH, Stand Januar 2013.
Wichtige Hinweise
Das Finanzierungsinstrument
BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Die Antragstellung für Vorhaben bis zu einem Kreditbedarf von 100.000 EUR erfolgt direkt bei der Bürgschaftsbank Bremen, wobei der Verbürgungsgrad maximal 80% (bei Betriebsmittelkredit für bestehende KMU 60%) beträgt.
03.01.13
Ausfallbürgschaften werden in der Regel als
De-minimis-Beihilfen i.S.d. Regelung der EU übernommen.