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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Arbeit; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Brandenburg |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Ziel und Gegenstand
Das Land Brandenburg fördert aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Mitfinanziert werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung bzw. Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg, sowie die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten.
Touristische Vorhaben können in den folgenden Bereichen gefördert werden:
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Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
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Rad- und Wassertourismus sowie
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Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.
Mit den Investitionsvorhaben sollen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gewertet. Mit Leiharbeitern besetzte Stellen werden nicht als Dauerarbeitsplätze anerkannt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Brandenburg mit überregionalem Absatzmarkt.
Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen des Rahmenplans zur
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” in der jeweils gültigen Fassung müssen gegeben sein.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöht wird (sog.
Primäreffekt).
Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn
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der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50% übersteigt oder
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die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10% erhöht wird.
Bei Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte müssen die förderfähigen Kosten mindestens 200% über dem Buchwert aus dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte liegen.
Bezuschusst werden Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen zwischen 60.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Der Investor muss eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25% des Investitionsvorhabens einbringen.
Das Unternehmen darf nicht mehr als 30% Leiharbeitnehmer in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen.
Antragsteller müssen sich obligatorisch bis zum Ende der Investitionphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) oder bei den berufsständischen Körperschaften (Kammern) in Abstimmung mit der WFBB zu Fragen guter Arbeit (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein Zuschlag in Höhe von 10% gewährt werden.
Bei Unternehmen, die mehr als 10% Leiharbeitnehmer in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, wird die Förderung halbiert. Dies gilt nicht bei der Errichtung einer neuen Betriebsstätte.
Antragsverfahren
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens und unter Verwendung des amtlichen Vordrucks eingereicht werden bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. (03 31) 6 60-0
Fax (03 31) 6 60-12 34
E-Mail: kundencenter@ilb.de
Internet: http://www.ilb.de
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. (03 31) 6 60-0
Fax (03 31) 6 60-12 34
E-Mail: kundencenter@ilb.de
Internet: http://www.ilb.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr ist nur zu erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30. September bei der ILB vorliegen.
Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Dezember 2017, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 4 vom 31. Januar 2018, S. 141.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wichtige Hinweise
Für mittlere und größere Unternehmen kommt gegebenenfalls eine Förderung nach der
Großen Richtlinie zur GRW in Frage.