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Azubi im Verbund - Ausbildung teilen
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
Fördergebiet: | Baden-Württemberg |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg |
Azubi im Verbund – Ausbildung teilen
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung Unternehmen, die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht eigenständig durchführen können.
Ziel ist, die Zahl der Ausbildungsverbünde und damit die Zahl der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg zu erhöhen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).
Voraussetzungen
Die Ausbildung muss in verschiedenen Unternehmen oder in einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam mit einer Bildungseinrichtung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) durchgeführt werden.
Der Stammbetrieb muss Teile der Ausbildung, die er nicht selbst ausführen kann, in einem Partnerbetrieb (sog. durchführender Betrieb) durchführen lassen. Dabei dürfen Stammbetrieb und Paternbetrieb keine Praxisgemeinschaft der Freien Berufe bilden.
Der Stammbetrieb hat mindestens 50% der Ausbildung durchzuführen.
Die Ausbildungsdauer im durchführenden Betrieb muss in der Regel während der gesamten Ausbildung 20 Wochen oder mehr betragen.
Der Stammbetrieb darf nicht zu mehr als 50% von einer öffentlichen Einrichtung getragen werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Träger der freien Jugend- oder Sozialarbeit bzw. -hilfe, staatliche Bildungseinrichtungen, überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge sowie die Ausbildung in verschiedenen Unternehmen eines Konzerns (verbundene Unternehmen).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Verbundausbildungsplatz
–
bei einem Ausbildungsverbund zwischen zwei oder mehreren Unternehmen 2.000 EUR,
–
bei einem Ausbildungsverbund zwischen einem oder mehreren Unternehmen und einer Bildungseinrichtung 1.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb unter Verwendung der Antragsformulare an das
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat 22 Berufliche Ausbildung
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart
Tel. (07 11) 1 23-0
Fax (07 11) 1 23-21 26
E-Mail: poststelle@wm.bwl.de
Internet: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de
Referat 22 Berufliche Ausbildung
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart
Tel. (07 11) 1 23-0
Fax (07 11) 1 23-21 26
E-Mail: poststelle@wm.bwl.de
Internet: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de
zu stellen. Antragsformulare sind im
Internet erhältlich. Mit dem Antrag ist eine Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Stamm- und durchführendem Betrieb über die Verbundausbildung vorzulegen.
Quelle
Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 1. September 2017.