Trefferliste |
Startfinanzierung 80
Förderart: | Darlehen |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Baden-Württemberg |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
Ansprechpartner: | L-Bank |
Startfinanzierung 80
Ziel und Gegenstand
Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Mitfinanziert werden
–
der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
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Bau- und Umbaumaßnahmen,
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Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
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der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
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die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
–
Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Voraussetzungen
Der Gesamtkapitalbedarf darf 200.000 EUR je Gründer oder Unternehmer sowie insgesamt 800.000 EUR bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern nicht überschreiten.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Die Umschuldung bereits bestehender Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Vorbildung verfügen.
Bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern muss mindestens einer der Gesellschafter sich innerhalb der letzten fünf Jahre selbstständig gemacht haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens.
Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 125.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 500.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel. (07 11) 1 22-0
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel. (07 11) 1 22-0
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
weiter. Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im Internet unter
http://www.l-bank.de/s80 erhältlich.
Quelle
Merkblatt der L-Bank vom 1. Februar 2018.
Wichtige Hinweise
Existenzgründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 10.000 EUR können im Rahmen des Programms
MikroCrowd gefördert werden.
24.04.17
Die Fremdkapitalfinanzierung für Gründer erfolgt auf Grundlage des
ERP-Gründerkredits – Universell. Dabei werden die günstigen Zinssätze des Bundesprogramms durch das Land Baden-Württemberg zusätzlich verbilligt.
05.01.12
Die Kumulierung mit anderen öffentlichten Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg sowie mit dem
ERP-Gründerkredits – Universell und dem
ERP-Gründerkredit – Startgeld ist ausgeschlossen.
09.02.18
Ansprechpartner
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
E-Mail
Internet
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
Internet
Weiterführende Informationen
Aktuelle Konditionen
Konditionenübersichten der Wirtschaftsförderung
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