Trefferliste |
KfW-Unternehmerkredit
Förderart: | Darlehen |
Förderbereich: | Außenwirtschaft; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
KfW-Unternehmerkredit
Ziel und Gegenstand
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die KfW gewährt mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditionen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
–
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie
–
Angehörige der Freien Berufe,
die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien verpachten oder vermieten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. EUR und freiberuflich Tätige aus Deutschland, Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland förderfähig.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss über eine ausreichende Bonität verfügen.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude) sowie Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Darlehen.
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben, bei Haftungsfreistellung gelten Besonderheiten.
Unternehmen und Freiberufler können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. Bei Betriebsmittelkrediten und Warenlagerfinanzierungen ist eine 50%ige Haftungsfreistellung ausschließlich im KMU-Fenster für endfällige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren möglich.
Im KMU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
weiter. Förderanträge können auch über die
elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Quelle
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2018; KfW-Information vom 28. Februar 2018.
27.08.18
Wichtige Hinweise
Zum 25. Mai 2018 entfällt die Laufzeitvariante mit 20-jähriger Zinsbindung 20/3/20. Alle anderen Varianten stehen weiterhin unverändert zur Verfügung.
11.03.18
Die KfW hat zum 1. Januar 2018 bestehende Regelungen in den Programmen vereinheitlicht. So wurden in den Programmen mit Beihilfekomponenten nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aktualisierte Verweise auf die AGVO im Merkblatt aufgenommen.
28.11.17
Die KfW vergibt Beihilfen als
De-minimis-Beihilfe sowie nach
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben enthält das
Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen der KfW.
16.10.17
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine
Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland beantragt werden.
Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich. Eine Kombination eines haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredits mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig.
29.08.12
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
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Weiterführende Informationen
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