Trefferliste |
Investitionsfinanzierung
Förderart: | Darlehen |
Förderbereich: | Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Baden-Württemberg - Gemeinden bis 50.000 EW |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | L-Bank |
Investitionsfinanzierung
Ziel und Gegenstand
Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen von Unternehmen in Gemeinden mit dörflichem Charakter bereit. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.
Ziel ist es, die Wirtschaftsstruktur in ländlichen Regionen nachhaltig zu verbessern und zur Ausweitung bzw. Sicherung des Arbeitsplatzangebots beizutragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe.
Voraussetzungen
Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern bzw. in der Region Stuttgart (mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) alle Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Existenzgründer sowie Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Fischerei und Aquakultur.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) durch die Bürgschaftsbank bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal 1,25 Mio. EUR zu besonderen Konditionen möglich.
Außerhalb der Kombi-Bürgschaften 50 übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. EUR auch höhere Risikoanteile (bis zu 80%). Für höhere Beträge ist die L-Bank zuständig.
Antragsverfahren
Anträge sind über die Hausbank bei der
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
einzureichen. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind im Internet unter
http://www.l-bank.de/if erhältlich.
Quelle
Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 16. Juli 2018.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als
De-minimis-Beihilfe.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH und die MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH bieten eigenkapitalschwachen Unternehmen unabhängig von der Verbürgungsquote das
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung an.
06.04.16
Eine Kumulation insbesondere mit Darlehen aus der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Baden-Württemberg, aber auch mit anderen Förderprogrammen des Landes für gewerbliche Investitionen, ist grundsätzlich möglich.
Ansprechpartner
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline: (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
E-Mail
Internet
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline: (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
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Weiterführende Informationen
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Konditionenübersichten der Wirtschaftsförderung
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