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Europäischer Sozialfonds (ESF) (2014-2020)
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Arbeit; Aus- & Weiterbildung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen; Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | zuständige Verwaltungsbehörden in Deutschland; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Europäische Kommission |
Europäischer Sozialfonds (ESF) (2014–2020)
Ziel und Gegenstand
Der Europäische Sozialfonds (ESF) bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung. Ziel des ESF ist es, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU beizutragen.
Schwerpunkte des ESF sind:
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die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
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die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung,
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Investitionen in die Aus- und Weiterbildung,
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die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.
Der ESF trägt darüber hinaus zur Erreichung anderer thematischer Ziele der Kohäsionspolitik bei, insbesondere zur Förderung der Umstellung auf eine CO
2-arme, klimaschonende und ressourceneffiziente Wirtschaft, zur Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Verstärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Förderung
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der Gleichstellung von Frauen und Männern,
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der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
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der sozialen Innovation und
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der transnationalen Zusammenarbeit.
Mindestens 20% der in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und Diskriminierung” bereitgestellt.
Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird im Rahmen des ESF die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Regionen der Union mit hoher Jugendarbeitslosigkeit unterstützt.
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ESF ausgereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Für die Beteiligung des Fonds bestehen grundsätzlich folgende Obergrenzen:
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50% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
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60% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen,
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85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Budget
Das Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik aus den Strukturfonds (ESF und EFRE) sowie dem Kohäsionsfonds beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 325 Mrd. EUR, darunter 3,0 Mrd. EUR als besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Unter Berücksichtigung der nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten und der Hebelwirkung der Finanzinstrumente ist mit einem Gesamteffekt von mehr als 500 Mrd. EUR zu rechnen.
Antragsverfahren
Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.
Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt. Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
Informationen über die Umsetzung des ESF in Deutschland sowie die Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene können im
Internet abgerufen werden.
Kontaktstelle des Bundes:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. (02 28) 9 95 27-35 58
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Internet: http://www.esf.de
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. (02 28) 9 95 27-35 58
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Internet: http://www.esf.de
Weiterführende Informationen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue Joseph II 27
B-1000 Brüssel
Belgien
Tel. (00 800) 6 7 8 9 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: empl-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/social
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue Joseph II 27
B-1000 Brüssel
Belgien
Tel. (00 800) 6 7 8 9 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: empl-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/social
Quelle
Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 470; zuletzt geändert durch Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 193 vom 30. Juli 2018, S. 1.
Geltungsdauer
1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020
Wichtige Hinweise
Die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 bildet gemeinsam mit der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit
gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 2014 bis 2020.
Eine vollständige Übersicht über die ESF-Programme der Bundesressorts kann im Internet abgerufen werden:
http://www.esf.de.
30.04.19
Ansprechpartner
zuständige Verwaltungsbehörden in Deutschland
Internet
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
E-Mail
Internet
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue Joseph II 27
B-1000 Brüssel
Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11
Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Zentrale)
E-Mail
Internet
Internet
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Internet
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue Joseph II 27
B-1000 Brüssel
Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11
Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Zentrale)
Internet