| Trefferliste |
FamilienStartDarlehen
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Gesundheit & Soziales; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet: | Hamburg |
| Förderberechtigte: | Privatperson |
| Ansprechpartner: | Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt |
FamilienStartDarlehen
Ziel und Gegenstand
Das Land Hamburg unterstützt Paare mit der Absicht zur Familiengründung bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch die Gewährung nachrangiger Darlehen.
Bei einer Familienerweiterung wird die Zinsbelastung für die Dauer von 10 Jahren nach der Geburt/Adoption eines Kindes gesenkt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind (Ehe-)Paare sowie Lebensgemeinschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss ausreichend leistungsfähig und zuverlässig sein. Die finanzielle Belastung muss tragbar sein.
Die Wohnfläche eines Eigentumsobjektes darf 130 m
2 nicht überschreiten. Das Wohneigentum muss den Standards des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Neben einem Schlaf- und einem Wohnzimmer muss mindestens ein Kinderzimmer vorhanden sein.
Mindestens die Hälfte der von der WK anerkannten Gesamtkosten muss fremdfinanziert sein.
Es sind Eigenleistungen von in der Regel 15% der anerkannten Gesamtkosten zu erbringen.
Die Kostenobergrenze von 380.000 EUR darf nicht überschritten werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 70.000 EUR.
Der Zinssatz wird marktabhängig in Anlehnung an das
KfW-Wohneigentumsprogramm festgelegt. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Nach der Familienerweiterung wird einkommensabhängig eine Zinsverbilligung durch Zuschüsse in Höhe von bis zu 3% gewährt. Die Zinssubvention endet spätestens 15 Jahre nach Darlehensgewährung.
Die Laufzeit des Programms beträgt maximal 30 Jahre.
Antragsverfahren
Anträge sind an die
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. (0 40) 2 428 46-0
Fax (0 40) 2 48 46-4 32
E-Mail: info@wk-hamburg.de
Internet: http://www.wk-hamburg.de
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. (0 40) 2 428 46-0
Fax (0 40) 2 48 46-4 32
E-Mail: info@wk-hamburg.de
Internet: http://www.wk-hamburg.de
zu stellen, bevor der Antragsteller größere Verpflichtungen eingegangen ist (Gebäudekauf, Finanzierung).
Quelle
Förderrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 1. Januar 2013; Informationen der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt, Stand März 2013.
Wichtige Hinweise
Eine ergänzende Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW Bankengruppe ist in der Regel möglich.
Die Förderung erfolgt für Selbständige und Freiberufler als
De-minimis-Beihilfe.