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Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bayern
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: zuständiges bayerisches Wasserwirtschaftsamt
Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben zum Schutz der Gewässer in den nicht durch gemeindliche Sammelkläranlagen entsorgten Bereichen, insbesondere im ländlichen Raum für den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen.
Förderfähig ist ebenfalls der erstmalige Bau privater Anschlusskanäle an gemeindliche Sammelkläranlagen, die anstelle von Kleinkläranlagen errichtet werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, Gebietskörperschaften und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen.
Antragsberechtigt für Gemeinschaftsanlagen für mehrere Grundstücke ist der beauftragte Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigte.

Voraussetzungen

Der Ortsteil oder Teile davon soll(en) nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde nicht an die gemeindliche Sammelkläranlage angeschlossen werden.
Das Vorhaben muss die Wirtschaftlichkeit der Planung aufweisen und mit der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt sein.
Die Nachrüstung der Kleinkläranlage bzw. die Sanierung der Einleitung für den ganzen Ortsteil oder Teile davon soll wasserrechtlich gefordert sein.
Für die Errichtung bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlage (d.h. auch im Fall des Baus eines privaten Anschlusskanals) müssen eine entsprechende Zustimmung des Trägers bzw. ein Gutachten eines Sachverständigen und ein Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen vorliegen.
Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig. Je Gebäude kann maximal eine Anlage gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Höhe der Einwohnerwerte.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Wasserwirtschaftsamt zu richten.
Antragsformulare sowie weitere Unterlagen stehen im Internetportal RZKKA-Online unter https://www.rzkka.bayern.de/[...] zur Verfügung.
Die Anschriften der zuständigen bayerischen Wasserwirtschaftsämter sind im Internet abrufbar.

Quelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 22. Dezember 2010, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 1 vom 28. Januar 2011, S. 5; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10. Juli 2012, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 8 vom 30. Juli 2012, S. 501.

Wichtige Hinweise

Eine Zustimmung der Gemeinde zum vorzeitigen Baubeginn ist nach der Abstimmung des Abwasserentsorgungskonzeptes möglich.

Ansprechpartner

zuständiges bayerisches Wasserwirtschaftsamt
Internet