Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Arbeit
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Ziel und Gegenstand

Der Bund gewährt Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Seeleute an Bord deutscher Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die deutsche Seeleute und Seeleute aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz an Bord einsetzen.

Voraussetzungen

Es muss sich um
Handelsschiffe zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern oder Personen im internationalen Verkehr über See oder überwiegend im internationalen Seeverkehr tätige Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe handeln,
die in einem deutschen Seeschiffsregister als Eigentum des Schifffahrtsunternehmens eingetragen sind oder diesem im Rahmen von Leasing-/Bareboatcharterverträgen überlassen werden und
die Bundesflagge führen.
Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Schiffes sowie der Qualifikation der Seeleute.

Antragsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31. Dezember an das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Tel. (0 40) 31 90-0
Fax (0 40) 31 90-50 00
E-Mail: lnk-apk@bsh.de
Internet: http://www.bsh.de
zu richten. Bei Antragseingang ab dem 1. Januar des Bewilligungsjahres wird die Höhe der auf Jahresbasis bezogenen Einzelzuschüsse zeitanteilig gemindert. Ausschlussfrist ist der 30. September des Bewilligungsjahres.

Quelle

Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 9. November 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28. März 2013, B3; ergänzt durch Bekanntmachung über die Höhe der Einzelzuschüsse vom 18. März 2013, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28. März 2013, B4.
Fußnoten


Ansprechpartner

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Tel. (0 40) 31 90-0
Fax (0 40) 31 90-50 00
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