ERP-Gründerkredit - StartGeld
Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe

Kurzübersicht

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 EUR.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Für Vorhaben mit einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf steht der ERP-Gründerkredit – Universell zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind
natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen, oder
freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.

Voraussetzungen

Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein.
Die aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers muss gegeben sein.
Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben werden nicht unterstützt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.
Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitenden Kreditinstitut.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle

Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. November 2011, Bundesanzeiger Nr. 187 vom 13. Dezember 2011, S. 4356; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 17. Oktober 2011.

Wichtige Hinweise

Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots wurde zum 1. Januar 2012 neu gestaltet. Damit werden Überschneidungen der KfW- und ERP-Förderung abgebaut. Die ERP-Förderung wird sich künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren. Die KfW-Programme decken die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung ab. 22.12.11
Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie. 02.04.13

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland (ERP-Gründerkredit)
Vom 29. November 2011
Das Programm ERP-Gründerkredit ist Teil der Existenzgründungs- und Wachstumsförderung des Bundes. Ziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Das Programm ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen: dem ERP-Gründerkredit – StartGeld zur Förderung kleinvolumiger Existenzgründungen sowie dem ERP-Gründerkredit – Universell zur Förderung größerer Gründungsvorhaben.

A. Programmteil „StartGeld“

Ziel des Programmteils ERP-Gründerkredit – StartGeld ist die Förderung von kleinvolumigen Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand. Die durchleitenden Banken werden zu 80% von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird der ERP-Gründerkredit – StartGeld durch eine Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wird.

1. Verwendungszweck

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld dient der Finanzierung aller Formen der Existenzgründung. Dies umfasst die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen.
Förderfähig sind z.B.:
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
gewerbliche Baukosten
Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter
Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen.
Ferner können finanziert werden:
Erstausstattung und betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
Betriebsmittelaufwand (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 EUR.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners.

2. Antragsberechtigte

Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.
Kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 3 Jahre am Markt sind. Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABL. L 124/36 vom 20. Mai 2003, K[2003] 1422 endg.). *) Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.

3. Umfang der Förderung

Finanziert werden bis zu 100% des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von insgesamt maximal 100.000 EUR (Investitionen und Betriebsmittel); Betriebsmittel werden bis maximal 30.000 EUR finanziert.

4. Darlehenskonditionen

a)
Zinssatz:
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
b)
Auszahlung: 100%
c)
Laufzeit:
bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
d)
Tilgung:
Nach ein oder zwei tilgungsfreien Jahren erfolgt die Tilgung in gleich hohen, monatlichen Raten und einer ggf. abweichenden Schlussrate. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
e)
Haftungsfreistellung:
Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für den ihm nach diesem Programm gewährten Refinanzierungskredit zu 80% freigestellt.

5. Antragsverfahren

Anträge können bei jedem Kreditinstitut auf den entsprechenden Vordrucken zur Weiterleitung an die KfW gestellt werden. Die Antragsteller erhalten die ERP-Darlehen nicht unmittelbar von der Kf W, sondern jeweils über das von ihnen gewählte Institut, das gegenüber der KfW eine 20%ige Haftung für den durchgeleiteten Kredit übernimmt.

6. Sonstige Vergabebedingungen

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieser Richtlinie.

B. Programmteil „Universell“

Ziel des Programmteils ERP-Gründerkredit – Universell ist die Förderung von Gründern, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die noch keine 3 Jahre bestehen, durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen im In- und Ausland sowie Betriebsmittelaufwand.

1. Verwendungszweck

Der ERP-Gründerkredit - Universell dient der Finanzierung aller Formen der Existenzgründung. Dies umfasst die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen.
Förderfähig sind z.B.:
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
gewerbliche Baukosten
Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter
Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen.
Ferner kann der Betriebsmittelaufwand finanziert werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

2. Antragsberechtigte

Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen.
Freiberuflich Tätige und Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union erfüllen. Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABL. L 124/36 vom 20. Mai 2003, K[2003] 1422 endg.). *)

3. Umfang der Förderung

Finanziert werden bis zu 100% des gesamten Investitions- bzw. Betriebsmittelbedarfs; maximal jedoch 10 Mio. EUR pro Vorhaben.

4. Darlehenskonditionen

a)
Zinssatz:
Der ERP-Gründerkredit – Universell wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Es ist ein risikogerechter Zinssatz in Abhängigkeit von der Zuordnung in die entsprechenden Preisklassen zu entrichten. Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit; danach gilt für die Restlaufzeit der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen.
b)
Auszahlung: 100%
c)
Laufzeit:
Betriebmittelfinanzierungen:
bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
Investitionsfinanzierungen:
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder Unternehmenserwerb bzw. tätige Beteiligungen entfallen.
d)
Tilgung:
Nach ein bis drei tilgungsfreien Jahren in gleich hohen, monatlichen Raten und einer ggf. abweichenden Schlussrate. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

5. Antragsverfahren

Anträge können bei jedem Kreditinstitut auf den entsprechenden Vordrucken zur Weiterleitung an die KfW gestellt werden. Die Antragsteller erhalten die ERP-Darlehen nicht unmittelbar von der KfW, sondern jeweils über das von ihnen gewählte Institut, das gegenüber der KfW die vollständige Haftung für den durchgeleiteten Kredit übernimmt.

6. Sonstige Vergabebedingungen

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieser Richtlinie.

Anlage

ERP-Gründerkredit – StartGeld
– Merkblatt der KfW –
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf

Förderziel
Nutzen für den Antragsteller

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 100.000 EUR.
Die durchleitenden Banken werden in erheblichem Umfang von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird der ERP-Gründerkredit – StartGeld durch eine Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wird. Zudem wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. 19.12.11

Wer kann Anträge stellen?

Das Programm wendet sich hauptsächlich an natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.
Antragsberechtigt sind auch kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 3 Jahre am Markt sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
Der Antragsteller besitzt – insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10% – hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt, Bestellnummer 600 000 0196. 07.12.11
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Merkblatt der KfW, Bestellnummer 600 000 0193).

Förderung
Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten

Was wird gefördert?

Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist.
Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Mitfinanziert werden zum Beispiel:
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten.
Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Erwerb von Betriebsmitteln (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 Euro.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ gefördert werden).
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz).

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Eine Kombination des im Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht zulässig. 19.12.11

Konditionen
Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung

Kreditbetrag

Finanziert werden bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 100.000 EUR. Der Investitionsbetrag kann über 100.000 EUR liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.
Der Antragsteller soll nach Möglichkeit vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.
Im ERP-Gründerkredit – StartGeld können zwei Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 EUR (Betriebsmittel maximal insgesamt 30.000 EUR) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist. 19.12.11
Bereits gewährte Kredite aus den Programmen KfW-StartGeld (Programmnummer 061) und KfW-Gründerkredit – StartGeld (Programmnummer 065) werden auf den Betrag von maximal 100.000 EUR angerechnet. 19.12.11

Laufzeit

Kreditlaufzeit: bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit (5/1).
Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit (10/2).

Zinssatz

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. 19.12.11
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
Die Zinsen sind monatlich nachträglich am letzten Tag des jeweiligen Monats fällig.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter http://www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf Nummer 069 74 31-42 14.

Bereitstellung/Bereitstellungsprovision

Auszahlung: 100%
Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
Die Kreditmittel sind spätestens neun Monate nach Zusage der KfW abzurufen.
Nach Ablauf von 2 Bankarbeitstagen und 1 Monat nach dem Zusagedatum wird für die bis dahin noch nicht ausgezahlten Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat fällig.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit in gleich hohen monatlichen Raten getilgt.
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist für den Endkreditnehmer gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts zulässig.

Antragstellung
Haftungsfreistellung, Sicherheiten, Unterlagen, Einwilligungserklärung, Beihilfe, Subventionserheblichkeit

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
Wird der Antrag durch eine oder mehrere natürliche Person(en) gestellt, ist ausgeschlossen, dass die Hausbank den Kredit an das Unternehmen herauslegt.

Sicherheiten

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Falls Sicherheiten zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart werden, sind sie im Antragsvordruck nicht aufzuführen.
Sofern die Antragstellung durch ein Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform (zum Beispiel GmbH, GmbH & Co. KG) erfolgt, hat die Hausbank die Mithaftung der Anteilseigner des Unternehmens entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu vereinbaren (quotale Mithaft).

Haftungsfreistellung

Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Der Antragsteller hat die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Vorhabens anhand geeigneten Zahlenmaterials darzulegen.
Folgende Unterlagen sind bei der KfW einzureichen:
Antragsvordruck (Formularnummer 600 000 0141)
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist 067 anzugeben. 19.12.11
„Risikoanlage A“ (Formularnummer 600 000 0143) einschließlich Angaben zu Ziffer VII
„Risikoanlage C“, von der Hausbank auszufüllen (bei Neukunden gegebenenfalls Allgemeine Bankauskunft, falls Teil III der Risikoanlage C nicht ausfüllbar) (Formularnummer 141 681)
Gründungskonzept/Businessplan und Rentabilitätsvorschau sowie – für Vorhaben mit einem Finanzierungsvolumen von mehr als 25.000 Euro – monatlichen Liquiditätsplan; jeweils für mindestens 2 Jahre. Inhaltliche Anforderungen der KfW an diese Unterlagen einschließlich Checklisten können im Internet unter www.kfw.de in der Rubrik Gründerzentrum/Planungsphase abgerufen werden.
Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers, mit Angaben zum beruflichen Werdegang
Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (Formularnummer 600 000 2217) 19.12.11
Bei unternehmensbezogener Antragstellung mit mehr als einem Gesellschafter: Anlage „Besitz- und Beteiligungsverhältnisse“ (Formularnummer 600 000 0144)
Bei unternehmensbezogener Antragstellung sind „Risikoanlage A“ und „Risikoanlage C“ auszufüllen:
bei Personengesellschaften: für jeden Gesellschafter (KG: nur Komplementäre)
bei Kapitalgesellschaften: für die geschäftsführenden Gesellschafter
Folgende Unterlagen verbleiben bei der Hausbank:
Formular Einwilligungserklärung (Auskunfteianfragen, Auskünfte und Stellungnahme der Bank, Formularnummer 600 000 0106)
Selbsterklärung zur Einhaltung der Grenzen für kleine Unternehmen gemäß EU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196, für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095).
Bei Franchisevorhaben: Selbsterklärung zum Franchisevorhaben (Formularnummer 140 945)
Bei der Finanzierung von Festigungsmaßnahmen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen sind der KfW zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
„Risikoanlage B“ (Formularnummer 600 000 0066) (nur wenn bereits ein erster Jahresabschluss beziehungsweise eine Einnahmenüberschussrechnung eines vollständigen Geschäftsjahres vorliegt)
Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre
aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (sofern vorliegende Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung älter als 6 Monate sind)
Bei einer zweiten Antragstellung ist die Bestätigung der Hausbank erforderlich, dass das Vorhaben, welches mit Bewilligung des Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Auskunfteien

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW für jeden Antragsteller sowie bei unternehmensbezogener Antragstellung auch vom geschäftsführenden beziehungsweise persönlich haftenden Gesellschafter (KG, GmbH, GmbH & Co. KG) beziehungsweise von allen Gesellschaftern (GbR, OHG) eine SCHUFA-Auskunft sowie eine Auskunft von der infoscore Consumer Data GmbH einholen. Mit beiden Auskunfteien tauscht die KfW Daten aus.

Beihilferechtliche Regelungen

In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der Verordnung (EG) Nummer 1998/2006 der Kommission („De-minimis“-Verordnung der EU), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379 vom 28.12.2006.
KfW und Antragsteller sind zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben verpflichtet. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“, Formularnummer 600 000 0065).

Hinweis zur Subventionserheblichkeit

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

Hinweis ERP-Vergabebedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes. 19.12.11
Fußnoten

Checkliste

Werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung von ERP-Gründerkredit – StartGeld erfüllt?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
Ja Nein
 
 
1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung oder eine Festigungsmaßnahme in Deutschland innerhalb der ersten 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit?
 
 
2. Besitzt das Vorhaben einen Fremdfinanzierungsbedarf von max. 100.000 EUR (Investitionen und Betriebsmittel)?
 
 
3. Handelt es sich bei dem Antragsteller um
eine natürliche Person oder
einen freiberuflich Tätigen oder ein kleines Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU im Bereich der gewerblichen Wirtschaft innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit?
 
 
4. Verfügt der Existenzgründer über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit?
 
 
5. Ist die aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers gegeben und besitzt er hinreichenden unternehmerischen Einfluss?
 
 
6. Ist sichergestellt, dass es sich nicht um eine Sanierung, ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU bzw. um eine Umschuldung oder Nachfinanzierung eines bereits abgeschlossenen Vorhabens handelt?


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