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Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Projektträger Jülich (PtJ)
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Aktueller Hinweis:
Projektanträge können ausschließlich innerhalb des Antragszeitraumes vom 1. Januar bis 31. März gestellt werden.

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) die breitenwirksame Erschließung kostengünstiger Effizienzpotenziale, Emissionsminderungen und die Nutzung regenerativer Wärme in Kommunen. Im Mittelpunkt stehen Einrichtungen mit hoher gesellschaftlicher Vorbildfunktion und Öffentlichkeitswirkung aus den Bereichen Kommunen, Kirchen, Bildung und Kultur.
Gefördert werden
die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten mit Zielen und Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre,
die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten (u.a. Schaffung oder Weiterführung einer Stelle für Klimaschutzmanagement sowie Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten),
Beratungsleistungen für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen und
investive Maßnahmen, die zu einer CO 2-Emissionsminderung führen.
Vertiefte integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur werden im Rahmen des KfW-Programms Energetische Stadtsanierung finanziell unterstützt.
Ziel ist es, bestehende Hemmnisse und Informationsdefizite abzubauen sowie die Marktdurchdringung vorhandener, hocheffizienter Technologien zu unterstützen und öffentlichkeitswirksam zu verbreiten.

Antragsberechtigte

Uneingeschränkt antragsberechtigt sind
Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von diesen gebildete Verbünde (kommunale Antragsteller),
öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten,
öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger sowie
Kirchen.
Eingeschränkt antragsberechtigt sind
Betriebe, Unternehmen und weitere Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft stehen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (ausgeschlossen sind medizinische Einrichtungen und Kurbetriebe),
kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft oder
Einrichtungen für behinderte Menschen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder in das soziale Leben.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen und darf in dem beantragten Themenfeld nicht gewinnorientiert tätig sein.
Das Vorhaben muss eine geeignete Projektgröße erreichen. Hierzu können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen.
Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte müssen Energie- und CO 2-Bilanzen, Potenzialabschätzungen, Minderungsziele sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen. Die Konzepte müssen ein signifikantes Einsparpotenzial aufzeigen und sind unter Beteiligung der relevanten Akteure zu erstellen. Sie sind regional öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren.
Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts bzw. Teilkonzepts darf dieses nicht älter als drei Jahre sein.
Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts bzw. Teilkonzepts sowie bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten muss ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums vorliegen.
Der Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung muss kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen sowie Eigenleistungen, laufende Ausgaben und Instandhaltungsarbeiten bestehender Anlagen sowie der Einsatz in Gebäuden der medizinischen Versorgung und Sakralgebäuden.
Die Zweckbindungsfrist bei investiven Maßnahmen beträgt fünf Jahre nach Abnahme der Leistung.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für
die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 10.000 EUR und einer Förderdauer von in der Regel einem Jahr,
die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer maximalen Förderhöhe von 20.000 EUR im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und einer Förderdauer von bis zu drei Jahren,
die Weiterführung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Anschlussvorhaben) bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer maximalen Förderhöhe von 10.000 EUR im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und einer Förderdauer von bis zu zwei Jahren,
die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, bei einer maximalen Fördersumme von 250.000 EUR pro Maßnahme,
Klimaschutzmanagement für die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 10.000 EUR und einer Förderdauer von bis zu drei Jahren,
Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 5.000 EUR und einer Förderdauer von in der Regel einem Jahr,
investive Maßnahmen in Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, die zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 5.000 EUR (Innen-/Hallenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen) oder 10.000 EUR (alle anderen Bereiche) und einer Förderdauer von in der Regel einem Jahr,
investive Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 10.000 EUR und einer Förderdauer von in der Regel zwei Jahren sowie
investive Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 10.000 EUR und einer Förderdauer von in der Regel einem Jahr.

Antragsverfahren

Projektanträge sind ausschließlich innerhalb des Antragszeitraumes vom 1. Januar bis 31. März eines Jahres einzureichen bei:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Umwelt
FB Klimaschutz
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 77
Fax (0 30) 2 01 99-31 00
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
Anträge für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten können ganzjährig gestellt werden.
Für die Antragstellung ist ausschließlich das „easy-Online“ Antragsystem zu nutzen.

Quelle

Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 17. Oktober 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24. Oktober 2012, B6; Informationen des Projektträgers, Stand Oktober 2012.

Wichtige Hinweise

Eine Kumulierung mit Zuschüssen und Förderkrediten ist zulässig, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20% erfolgt. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative startete 2008 mit dem Auftrag, die Erlöse aus dem Handel mit Emissionszertifikaten gezielt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland einzusetzen. Seitdem hat das BMU mit der Kommunalrichtlinie mehr als 3.000 Klimaschutzprojekte in über 1.700 Kommunen mit rund 400 Mio. EUR unterstützt. 26.10.12
Die Novellierung der Richtlinie vom 17. Oktober 2012 bringt mehrere neue Fördertatbestände:
Beratungsleistungen für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen,
Austausch von Innen- und Hallenbeleuchtung auf LED-Technik,
Ausbau einer nachhaltigen Mobilität (z.B. Lückenschluss von Fahrradwegen, fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung),
Technologien zur Minderung von Treibhausgasen in stillgelegten Siedlungsdeponien sowie
Anhebung der maximalen Förderung für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80% erreichen, auf 250.000 EUR. 26.10.12
Die Nationale Klimaschutzinitiative umfasst folgende Förderprogramme des BMU: 26.10.12
Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen,
Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative werden weltweit Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas gefördert. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar.

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Umwelt
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 77
Fax (0 30) 2 01 99-31 00
E-Mail
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