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ERP-Gründerkredit - Universell
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
ERP-Gründerkredit – Universell
Ziel und Gegenstand
Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Für Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 EUR steht der
ERP-Gründerkredit – StartGeld zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
–
natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz im In- oder Ausland gründen, oder
–
freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
Bei Vorhaben im Ausland sind mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe aus Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland antragsberechtigt.
Voraussetzungen
Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein.
Festigungsmaßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit begonnen werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft sowie die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.
Darlehenshöchstbetrag: maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben
Laufzeit: maximal 20 Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Förderanträge können auch über die
elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Quelle
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. November 2011, Bundesanzeiger Nr. 187 vom 13. Dezember 2011, S. 4356; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 26. Juli 2012.
Wichtige Hinweise
Seit dem 1. September 2012 bietet die KfW im Rahmen des ERP-Gründerkredits – Universell zusätzlich eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren an.
02.08.12
Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots wurde zum 1. Januar 2012 neu gestaltet. Damit werden Überschneidungen der KfW- und ERP-Förderung abgebaut. Die ERP-Förderung wird sich künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren. Die KfW-Programme decken die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung ab.
22.12.11
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, nicht aber eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld.
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
02.04.13
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
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