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ERP-Gründerkredit - StartGeld
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Ziel und Gegenstand
Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 EUR.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Für Vorhaben mit einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf steht der
ERP-Gründerkredit – Universell zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
–
natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen, oder
–
freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
Voraussetzungen
Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein.
Die aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers muss gegeben sein.
Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben werden nicht unterstützt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.
Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitenden Kreditinstitut.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Förderanträge können auch über die
elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Quelle
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. November 2011, Bundesanzeiger Nr. 187 vom 13. Dezember 2011, S. 4356; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 17. Oktober 2011.
Wichtige Hinweise
Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots wurde zum 1. Januar 2012 neu gestaltet. Damit werden Überschneidungen der KfW- und ERP-Förderung abgebaut. Die ERP-Förderung wird sich künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren. Die KfW-Programme decken die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung ab.
22.12.11
Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
02.04.13
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
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60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
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