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Finanzierung von Sozialunternehmen
| Förderart: | Beteiligung |
| Förderbereich: | Gesundheit & Soziales; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
Finanzierung von Sozialunternehmen
Ziel und Gegenstand
Die KfW stellt gemeinsam mit einem Partnerinvestor Beteiligungskapital für Wachstumsfinanzierungen von Sozialunternehmen zur Verfügung.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die mit einem unternehmerischen Ansatz und mit einem innovativen Geschäftsmodell gesellschaftliche Probleme in Deutschland (z.B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Integration) lösen wollen.
Ziel ist es, Sozialunternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen und das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Sozialunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebssitz in Deutschland.
Voraussetzungen
Das Geschäftsmodell des Untermehmens muss sich bereits in der Praxis bewährt haben und mittel- bis langfristig selbsttragend sein.
Das Sozialunternehmen muss mehrheitlich im Eigentum natürlicher Personen und/oder juristischer Personen des Privatrechts sein und über das notwendige Fachwissen sowie über die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse verfügen.
Ein Partnerinvestor muss sich parallel zur KfW an dem Sozialunternehmen beteiligen. Dabei muss für Beteiligungsgesellschaften eine Akkreditierung durch die KfW vorliegen. Für natürliche und juristische Personen, die keine Beteiligungsgesellschaften sind, erfolgt eine Zulassung als Partnerinvestor auf Einzelfallbasis.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, in denen der Partnerinvestor mehr als 49% der Unternehmensanteile beziehungsweise der Stimmrechte am Sozialunternehmen hält, reine Gründungsfinanzierungen, Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Beteiligung, Beteiligungsform und Beteiligungskonditionen der KfW richten sich vorrangig nach denen des Partnerinvestors.
Die Investitionshöhe der KfW beträgt i.d.R. mindestens 50.000 und maximal 200.000 EUR pro Unternehmen.
Die KfW beteiligt sich mit bis zu 50% an dem Gesamtbeteiligungsbetrag und übernimmt ihren Anteil „pari passu“ zu gleichen Bedingungen wie der Partnerinvestor.
Antragsverfahren
Anträge auf Beteiligungen sind zusammen mit einer Erklärung des kooperierenden Partnerinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung an die
KfW Bankengruppe
Ludwig-Erhard-Platz 1–3
53179 Bonn
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (02 28) 8 31-0
Fax (02 28) 8 31-95 00
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
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Tel. (02 28) 8 31-0
Fax (02 28) 8 31-95 00
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
zu richten.
Quelle
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 22. Dezember 2011.
Wichtige Hinweise
Zum 1. Januar 2012 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Förderprogramm zur Finanzierung von Sozialunternehmen eingeführt.
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.