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Förderprogramm für emissionsärmere Motoren von Binnenschiffen
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD West) |
Förderprogramm für emissionsärmere Motoren von Binnenschiffen
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstützt die Anschaffung von emissionsärmeren Binnenschiffsmotoren.
Gefördert werden
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die Mehrkosten für die Anschaffung eines emissionsärmeren Dieselmotors im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines entsprechenden herkömmlichen Dieselmotors, im Falle eines Gasmotors auch für das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem,
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die Mehrkosten beim Austausch eines bisher genutzten Dieselmotors, im Falle eines Gasmotors auch für das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem,
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die Ausgaben für die Umsetzung emissionsmindernder oder kraftstoffsparender Maßnahmen sowie
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die Ausgaben für die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen.
Ziel ist es, möglichst frühzeitig die Binnenschiffe mit umweltfreundlicheren Motoren auszurüsten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind.
Voraussetzungen
Das Schiff muss beruflich für die Binnenschifffahrt genutzt werden.
Für das Binnenschiff muss ein amtlicher Nachweis über die technische Zulassung zum Verkehr vorliegen.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Als Zeitpunkt des Vorhabensbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Der Zuwendungsempfänger muss das Binnenschiff mit dem finanziell geförderten emissionsärmeren Dieselmotor mindestens zwei Jahre nach Einbau bzw. Austausch des Motors beruflich für die Binnenschifffahrt nutzen (Zweckbindungsfrist).
Für Maßnahmen zur Schadstoffminderung, Senkung des Kraftstoffverbrauchs sowie zur Minderung von Lärmemissionen sind die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
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40% der förderfähigen Kosten bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU und
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30% der förderfähigen Kosten bei anderen Unternehmen.
Unternehmen aus den regionalen Fördergebieten gemäß Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung können einen um 5% (alte Bundesländer) bzw. 10% (neue Bundesländer) erhöhten Fördersatz erhalten.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Bewilligungsbehörde
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
Cheruskerring 11
48147 Münster
Tel. (02 51) 27 08-0
Fax (02 51) 27 08-1 15
E-Mail: wsd-west@wsv.bund.de
Internet: http://www.wsd-west.wsv.de
Cheruskerring 11
48147 Münster
Tel. (02 51) 27 08-0
Fax (02 51) 27 08-1 15
E-Mail: wsd-west@wsv.bund.de
Internet: http://www.wsd-west.wsv.de
zu richten.
Antragsformulare sind im Internet unter
http://www.elwis.de oder bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West erhältlich.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 21. Dezember 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11. Januar 2012, B3.
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.