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ERP-Startfonds

Förderkriterien
Förderart: Beteiligung
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe
ERP-Startfonds

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe beteiligt sich im Rahmen des ERP-Startfonds an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Deutschland.
Das Unternehmen muss die Kriterien der KMU-Definition der EU für kleine Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR).

Voraussetzungen

Eine KfW-Beteiligung ist in aller Regel möglich, wenn ein weiterer Beteiligungsgeber sich als Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe an dem Technologieunternehmen beteiligt und auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut.
Mit der KfW kooperierende Leadinvestoren können Beteiligungsgesellschaften sowie natürliche und juristische Personen sein, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
Das Technologieunternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sein.
Die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern der Unternehmenstätigkeit betreffen, müssen im Unternehmen selbst erbracht werden.
Auftragsentwicklungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 5 Mio. EUR pro Unternehmen und maximal 2,5 Mio. EUR je Zwölfmonatszeitraum. Es sind mehrere Finanzierungsrunden möglich.

Antragsverfahren

Anträge sind auf den Vordrucken der KfW zusammen mit einer Erklärung des kooperierenden Leadinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung an die
KfW Bankengruppe
Ludwig-Erhard-Platz 1–3
53179 Bonn
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (02 28) 8 31-0
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
zu richten. Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen erfolgt zunächst durch den Leadinvestor. Vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages zwischen Leadinvestor und Technologieunternehmen ist ein Beteiligungsantrag bei der KfW einzureichen.

Quelle

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 1. Februar 2005, Bundesanzeiger Nr. 47 vom 9. März 2005, S. 3445; Pressemitteilung des BMWi vom 3. Juni 2011; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Juli 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 10. Juli 2012.

Wichtige Hinweise

Die Kombination mit einer Kofinanzierung aus dem European Angels Fund (EAF) des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und des BMWi ist möglich, so dass die anteilig aus dem EAF refinanzierten Angel-Beteiligungen mit Mitteln aus dem ERP-Startfonds verdoppelt werden können. 10.07.12
Seit Anfang Juni 2011 stellt das BMWi weitere 250 Mio. EUR für den ERP-Startfonds bereit. Der ERP-Startfonds wurde Anfang 2005 gemeinsam vom BMWi und der KfW-Bankengruppe aufgelegt. Seither ist das Zusagevolumen stetig gewachsen. Mit 80 Mio. EUR wurde 2010 der höchste Zusagestand in einem Jahr erreicht. Bisher wurden insgesamt 821 Verträge mit einem Volumen von rd. 380 Mio. EUR abgeschlossen. Damit konnten mehr als 370 Technologieunternehmen gefördert werden. 03.06.11
Technologieorientierte Gründer können eine Finanzierung aus dem High-Tech Gründerfonds erhalten, der gemeinsam von Bund, KfW Bankengruppe und Industrie aufgelegt wurde. 06.11.08
Die Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie von Leadinvestoren, deren Beteiligungen einen Beihilfewert haben, erfolgt seit dem 1. Juli 2007 sowohl für offene als auch für stille Beteiligungen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. 05.01.11

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (02 28) 8 31-0
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