Technologiefinanzierung
Ziel und Gegenstand
Die Technologiefinanzierung soll kleinen und mittleren Unternehmen den Einsatz moderner Technologien erleichtern, z.B. bei neuen Produktionsverfahren, bei der Herstellung neuer hochwertiger Produkte oder bei der Verwendung neuartiger Werkstoffe. Daneben soll die Förderung generell zur Stärkung der Innovationskraft mittelständischer Unternehmen und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen).
Voraussetzungen
Gefördert werden Maßnahmen, die gleichzeitig
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neue, technologisch fortschrittliche Produkte oder Produktionsverfahren beinhalten und
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volkswirtschaftlich wertvoll sind und
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mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen sowie
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ohne staatliche Hilfen nicht oder nur mit unvertretbarer zeitlicher Verzögerung verwirklicht werden können.
Förderfähig sind außerdem Markterschließungsaufwendungen mit absehbar längerfristiger Kapitalbindung, insbesondere
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Werbe- und Ausstellungskosten,
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Maßnahmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten,
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Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter,
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Kosten für Vorführgeräte,
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Lizenz- und Listungsgebühren.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines längerfristigen zinsverbilligten Darlehens gewährt.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten. Für Anträge ab 1. Oktober 2012 gilt bis auf Weiteres ein Darlehenshöchstbetrag von 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Technologiefinanzierung 50) durch die Bürgschaftsbank bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal 1,25 Mio. EUR zu besonderen Konditionen möglich. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig.
Antragsverfahren
Förderanträge werden bei der Hausbank gestellt, die den Antrag ggf. über ihr Zentralinstitut an die
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet:
http://www.l-bank.de
weiterleitet.
Antragsformulare liegen den Hausbanken vor.
Quelle
Merkblatt der L-Bank und der KfW Bankengruppe vom 1. August 2011; Rundschreiben der L-Bank vom 20. September 2012; Pressemitteilung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. Januar 2013.
Wichtige Hinweise
Durch Anhebung der Bürgschaftsobergrenze bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben sich seit dem 1. Januar 2013 neue Zuständigkeitsgrenzen ergeben: Die L-Bank übernimmt Bürgschaften ab 1,25 Mio. EUR, die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu 1,25 Mio. EUR.
08.01.13
Infolge der großen Nachfrage nach den aus Landes- und Bankmitteln verbilligten Förderdarlehen der L-Bank wurde zum 1. Oktober 2012 der Förderhöchstbetrag im Programm Technologiefinanzierung bis auf Weiteres auf 5 Mio. EUR festgesetzt.
03.05.13
Die Technologiefinanzierung basiert auf dem
KfW-Unternehmerkredit. Dabei werden die günstigen Zinssätze des Bundesprogramms durch das Land Baden-Württemberg zusätzlich verbilligt.
01.04.11
Darlehen zwischen 100.000 und 500.000 EUR können durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 25% im Rahmen des
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung der Bürgschaftsbank/MBG ergänzt werden.
13.01.11
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RWB-EFRE). Für diese Vorhaben gelten zum Teil abweichende Regelungen.
25.03.08
Technologiefinanzierung
Merkblatt der L-Bank und der KfW Bankengruppe
(Stand 01.08.2011)
27.10.11
Für Investitionen in innovative Technologien erhalten Unternehmen besonders günstige Förderdarlehen, wenn das Produkt oder Verfahren für das Unternehmen neu ist.
Die L-Bank bietet die Technologiefinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Ein Teil der Mittel zur Zinsverbilligung stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
1. Was wird gefördert?
1.1 Förderfähige Vorhaben
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur
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Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
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Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die zukunftsträchtigen Technologien zuzurechnen sind. Dies sind zum Beispiel:
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CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen neuesten Standards
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Flexible Fertigungssysteme, Fertigungsinseln, Fertigungszellen, Industrieroboter, Manipulatoren
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Hochleistungsbearbeitungs- und -verarbeitungsverfahren (Urformen, Umformen, Abtragen, Trennen, Fügen, Wärmebehandeln, Oberflächenveränderung)
–
Hochenergiebearbeitungsverfahren (Plasma, Laser, Erosive Bearbeitungsmethoden, Wasserstrahl)
–
Rechnergestützte Maßnahmen und Verfahren, CNC-Messmaschinen.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Die Vorhaben können nur gefördert werden, sofern sie
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für das Unternehmen noch mit technischen Risiken verbunden sind
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volkswirtschaftlich wertvoll sind
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mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen
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bei Abwägung der finanziellen Situation und Perspektiven des Unternehmens ohne staatliche Hilfen nicht oder nur mit unvertretbarer zeitlicher Verzögerung verwirklicht werden können.
1.2 Förderfähige Kosten
Bei der Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm werden finanziert:
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Investitionskosten für Anlagen, Maschinen und Geräte für die Produktion, sofern sie überwiegend im eigenen Betrieb installiert werden
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Kosten für externe Marktanalysen
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Kosten des Herstellers
für den Bau einer Demonstrationsanlage
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Kosten für die Null-Serie, soweit diese nicht zur Nutzung (Verkauf, Einsatz im eigenen Unternehmen) bestimmt ist
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Kosten für eine noch notwendige betriebsspezifische Anpassungsentwicklung
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Kosten für einen Projektleiter während der Einführungsphase.
Bei der Einführung neuer Produktionsverfahren werden finanziert
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Investitionskosten für Anlagen, Maschinen und Geräte für die Produktion, sofern sie überwiegend im eigenen Betrieb installiert werden
–
Kosten für eine noch notwendige betriebsspezifische Anpassungsentwicklung
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Kosten für einen Projektleiter während der Einführungsphase.
Finanziert werden außerdem Markterschließungsaufwendungen mit absehbar längerfristiger Kapitalbindung, insbesondere
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Werbe- und Ausstellungskosten
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Maßnahmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten
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Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter
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Kosten für Vorführgeräte und
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Lizenzgebühren/Listungsgebühren
Gefördert werden grundsätzlich nur Investitionsvorhaben, die den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Definition des Herstellungsbegriffs in § 255 Absatz 2 Satz 1 HGB entsprechen. Damit sind reine Ersatzinvestitionen von einer Förderung ausgeschlossen.
2. Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen).
Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Förderung aus EU-Mitteln. Die Gelder stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE).
Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):
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Sie beschäftigen weniger als 250 Personen
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Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25%) zu berücksichtigen.
Das Merkblatt „Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (so genanntes KMU-Infoblatt) enthält, insbesondere zu Verflechtungen, detaillierte Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon 07 11 1 22-26 70 oder im Internet unter
http://www.l-bank.de.
3. Wie wird gefördert?
3.1 Art der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites.
3.2 Umfang der Finanzierung
Finanzierungsanteil: In der Regel bis zu 75% der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag: Keiner
3.3 Laufzeitvarianten
3.3.1 Darlehen mit Verbilligung aus EU-Mitteln (KMU-Variante)
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5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
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8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
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10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
3.3.2 Darlehen ohne Verbilligung aus EU-Mitteln (Nicht-KMU-Variante)
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5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
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8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
–
10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden.
3.4 Auszahlung
Die Darlehen werden zu 100% ausbezahlt.
3.5 Sollzinssätze
3.5.1 Zinsverbilligung
Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln (siehe 2.).
3.5.2 Sollzinsbindungsfrist
Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit.
3.5.3 Bereitstellungsprovision
0,25% pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden.
3.5.4 Risikogerechtes Zinssystem
Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Sollzinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank neun risikoabhängige Preisklassen A bis I vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz.
Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei Antragstellung festgelegt. Der endgültige Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt.
Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon 07 11 1 22-26 70) oder im Internet unter
http://www.l-bank.de heruntergeladen werden.
3.5.5 Konditionenübersicht
Die aktuellen Sollzinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline (07 11 1 22-23 45) erfragt oder per Faxabruf unter 07 11 1 22-26 74 rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter
http://www.l-bank.de eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen.
3.5.6 Zinstermine
Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig am 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
3.6 Tilgung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
3.7 Vorfälligkeitsentschädigung
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
3.8 Sicherheiten
Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Hausbank und Unternehmen vereinbaren die Besicherung.
Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank beantragen (siehe 5.).
Es gelten folgende Zuständigkeiten: Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 1 Million Euro zuständig. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig.
4. Wie wird der Kredit beantragt?
4.1 Hausbankenverfahren
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
4.2 Antragsunterlagen
Der Antrag umfasst folgende Unterlagen:
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Antragsvordruck der L-Bank „Antrag für die Kreditprogramme des Landes“ (Vordruck 9078)
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Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu Technologie, Markt, Neuigkeitsgrad und technischen Risiken (zum Beispiel technische Beschreibung, Angebot, Prospekt)
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Soll-Indikatorenblatt für RWB-EFRE-Fälle (siehe 7.2)
Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor, oder können bei der L-Bank (Telefon 07 11 1 22-26 70) bestellt werden. Alle Vordrucke können auch im Internet unter
http://www.l-bank.de heruntergeladen werden.
4.3 Rechtzeitige Antragstellung
4.3.1 Darlehen mit Verbilligung aus EU-Mitteln (KMU-Variante)
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden.
Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe).
4.3.2 Darlehen ohne Verbilligung aus EU-Mitteln (Nicht-KMU-Variante)
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden.
Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe.)
Als Antragstellung gilt ein von der Hausbank dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Endkreditnehmer unterschriebene Antragsvordruck ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach diesem Gespräch bei der L-Bank einzureichen.
4.4 Auszahlung/Mittelabruf
4.4.1 Darlehen mit Verbilligung aus EU-Mitteln (KMU-Variante)
Bei Darlehen mit zusätzlicher Zinsverbilligung aus EU-Mitteln (siehe 2.) ist eine Auszahlung nur für Zahlungen möglich, die das Unternehmen bereits geleistet hat. Die Zahlungen müssen auf einer Belegliste chronologisch geordnet aufgelistet werden. Für jede Position der Belegliste muss eine Rechnung im Original und der Nachweis für die Bezahlung der Rechnung vorgelegt werden. Belegliste und Belege müssen zusammen mit dem Auszahlungsantrag eingereicht werden. Eine Auszahlung ist erst möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen und geprüft wurden.
Teilauszahlungen sind möglich.
Ein Vordruck für die Belegliste wird zusammen mit der Darlehenszusage der L-Bank verschickt, oder kann im Internet unter
http://www.l-bank.de heruntergeladen werden.
4.4.2 Darlehen ohne Verbilligung aus EU-Mitteln (Nicht-KMU-Variante)
Darlehen, die ausschließlich mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg verbilligt werden, können abgerufen werden, sofern die Mittel innerhalb von drei Monaten für das Vorhaben eingesetzt werden.
4.5 Verwendungsnachweis
4.5.1 Darlehen mit Verbilligung aus EU-Mitteln (KMU-Variante)
Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel und reicht nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein.
4.5.2 Darlehen ohne Verbilligung aus EU-Mitteln (Nicht-KMU-Variante)
Die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel ist gegenüber der Hausbank nachzuweisen.
5. Bürgschaft Technologiefinanzierung 50, stille Beteiligung
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Technologiefinanzierung 50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich.
Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,3% bis 1,10% pro Jahr aus dem valutierenden Bruttodarlehensbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1% aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag.
Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80% (grundsätzlich bis zu 1 Million Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. Die Technologiefinanzierung kann zwischen 100.000 und 500.000 Euro durch eine spezielle stille Beteiligung in Höhe von 25% im Rahmen des Kombi-Programms der Bürgschaftsbank/MBG ergänzt werden.
6. Sonstiges
Die Zuwendungen sind zusätzliche Hilfen. Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang Eigenmittel und sonstige Fremdmittel einzusetzen, die nicht durch öffentliche Finanzhilfen verbilligt sind.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
7. Besonderheiten für Darlehen mit EU-Kofinanzierung
7.1 Verzeichnis der Förderempfänger
Alle mit EU-Mitteln geförderten Unternehmen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das veröffentlicht wird. Angegeben wird der Name des Unternehmens, eine Bezeichnung des geförderten Projekts und die eingesetzten Subventionsmittel.
7.2 Indikatorenblatt
Die EU-Kommission verlangt von den geförderten Unternehmen zusätzliche Informationen zu statistischen Zwecken. Hierzu muss das Unternehmen das so genannte Soll-Indikatorenblatt ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Das Formular kann im Internet unter
http://www.l-bank.de heruntergeladen werden.
Nach Abschluss des Vorhabens muss zusammen mit dem Schlussverwendungsnachweis ein Ist-Indikatorenblatt eingereicht werden.
Werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehens im Rahmen der Technologiefinanzierung erfüllt?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
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1. |
Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes? |
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2. |
Handelt es sich um ein Vorhaben in Baden-Württemberg, bei dem zukunftsträchtige Technologien zum Einsatz kommen? |
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3. |
Werden mit dem Vorhaben neue, technologisch fortschrittliche Produkte oder Produktionsverfahren eingeführt? |
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4. |
Ist das Vorhaben mit erheblichen technischen Risiken für das Unternehmen verbunden? |
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5. |
Ist die zu fördernde Maßnahme volkswirtschaftlich sinnvoll? |
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6. |
Verspricht das Vorhaben mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg? |
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7. |
Kann die Maßnahme bei Abwägung der finanziellen Situation und Perspektiven des Unternehmens ohne staatliche Hilfen nicht oder nur mit unvertretbarer zeitlicher Verzögerung verwirklicht werden? |
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8. |
Ist gewährleistet, dass der Antragsteller Eigenmittel und sonstige Fremdmittel in angemessenem Umfang einsetzen kann, so dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist? |