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Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (KMU)

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: L-Bank
Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand (KMU)

Ziel und Gegenstand

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Kredite für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bereit.
Gefördert werden
Neu- und Ersatzinvestitionen zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung,
Sanierung und Neubau eines Betriebsgebäudes.
Für kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU besteht ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Mittelständische Unternehmen mit bis 500 Mio. EUR Umsatz werden im Programm Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand (GU) gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Investitionsmaßnahmen zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20% bei Ersatzinvestitionen und 15% bei Neuinvestitionen führen.
Bei der Sanierung und beim Neubau eines Betriebsgebäudes sind die jeweiligen technischen Anforderungen zu erfüllen.
Das Energieeinsparungspotenzial muss ein Sachverständiger ermitteln und bei Antragstellung bestätigen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen, Sanierungsfälle sowie Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse oder mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Nicht gefördert werden u.a. der Erwerb von Grundstücken, Erneuerbare-Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen, sowie der Erwerb von Beförderungsmitteln und Ausrüstungsgütern für den Straßengüter und Luftverkehr.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Für Anträge ab 1. Oktober 2012 gilt bis auf Weiteres ein Darlehenshöchstbetrag von 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Energieeffizienz 50) durch die Bürgschaftsbank möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine 80%ige Bürgschaft bis zu einer Obergrenze von maximal 1,25 Mio. EUR beantragt werden. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig.
Im KU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-26 74
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
zu stellen.

Quelle

Merkblatt der L-Bank vom 1. April 2013; Rundschreiben der L-Bank vom 20. September 2012; Pressemitteilung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. Januar 2013.

Wichtige Hinweise

Durch Anhebung der Bürgschaftsobergrenze bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben sich seit dem 1. Januar 2013 neue Zuständigkeitsgrenzen ergeben: Die L-Bank übernimmt Bürgschaften ab 1,25 Mio. EUR, die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu 1,25 Mio. EUR. 08.01.13
Infolge der großen Nachfrage nach den aus Landes- und Bankmitteln verbilligten Förderdarlehen der L-Bank wurde zum 1. Oktober 2012 der Förderhöchstbetrag im Programm Energieeffizienzfinanzierung bis auf Weiteres auf 5 Mio. EUR festgesetzt. 03.05.13
Zum 1. Juli 2012 erweitert die L-Bank die Fördermöglichkeiten für Investitionen in die Energieeffizienz und führt jeweils eine Programmvariante für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und eine für größere Unternehmen (GU) mit folgenden wesentlichen Änderungen ein: 20.06.12
Förderung auch für energieeffiziente Neubauten,
längere Darlehenslaufzeiten ab 10 Jahren,
höhere Zinsverbilligung speziell für kleine Unternehmen,
Erhöhung des maximalen Bruttodarlehensbetrags auf 10 Mio. EUR sowie
Förderung von größeren Unternehmen bis 500 Mio. EUR Umsatz.
Für Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, kann keine zusätzliche Zinsverbilligung aus Mitteln des Landes oder der L-Bank gewährt werden. Zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für besonders energieeffiziente Vorhaben, die in das ELR eingeplant werden, bietet die L-Bank daher analog zum ELR-Kombi-Darlehen die Energieeffizienzfinanzierung – ELR-Kombi an. 21.06.12
Die Kumulierung mit der Beratungskomponente des KfW-Energieeffizienzprogramms ist möglich.
Energieeffizienzdarlehen zwischen 100.000 und 500.000 EUR können durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 25% im Rahmen des Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung der Bürgschaftsbank/MBG ergänzt werden.

Ansprechpartner

L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

Aktuelle Konditionen
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