| Trefferliste |
Technologiefinanzierung
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Baden-Württemberg |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | L-Bank |
Technologiefinanzierung
Ziel und Gegenstand
Die Technologiefinanzierung soll kleinen und mittleren Unternehmen den Einsatz moderner Technologien erleichtern, z.B. bei neuen Produktionsverfahren, bei der Herstellung neuer hochwertiger Produkte oder bei der Verwendung neuartiger Werkstoffe. Daneben soll die Förderung generell zur Stärkung der Innovationskraft mittelständischer Unternehmen und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen).
Voraussetzungen
Gefördert werden Maßnahmen, die gleichzeitig
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neue, technologisch fortschrittliche Produkte oder Produktionsverfahren beinhalten und
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volkswirtschaftlich wertvoll sind und
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mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen sowie
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ohne staatliche Hilfen nicht oder nur mit unvertretbarer zeitlicher Verzögerung verwirklicht werden können.
Förderfähig sind außerdem Markterschließungsaufwendungen mit absehbar längerfristiger Kapitalbindung, insbesondere
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Werbe- und Ausstellungskosten,
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Maßnahmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten,
–
Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter,
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Kosten für Vorführgeräte,
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Lizenz- und Listungsgebühren.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines längerfristigen zinsverbilligten Darlehens gewährt.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten. Für Anträge ab 1. Oktober 2012 gilt bis auf Weiteres ein Darlehenshöchstbetrag von 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Technologiefinanzierung 50) durch die Bürgschaftsbank bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal 1,25 Mio. EUR zu besonderen Konditionen möglich. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig.
Antragsverfahren
Förderanträge werden bei der Hausbank gestellt, die den Antrag ggf. über ihr Zentralinstitut an die
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
weiterleitet.
Antragsformulare liegen den Hausbanken vor.
Quelle
Merkblatt der L-Bank und der KfW Bankengruppe vom 1. August 2011; Rundschreiben der L-Bank vom 20. September 2012; Pressemitteilung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. Januar 2013.
Wichtige Hinweise
Durch Anhebung der Bürgschaftsobergrenze bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben sich seit dem 1. Januar 2013 neue Zuständigkeitsgrenzen ergeben: Die L-Bank übernimmt Bürgschaften ab 1,25 Mio. EUR, die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu 1,25 Mio. EUR.
08.01.13
Infolge der großen Nachfrage nach den aus Landes- und Bankmitteln verbilligten Förderdarlehen der L-Bank wurde zum 1. Oktober 2012 der Förderhöchstbetrag im Programm Technologiefinanzierung bis auf Weiteres auf 5 Mio. EUR festgesetzt.
03.05.13
Die Technologiefinanzierung basiert auf dem
KfW-Unternehmerkredit. Dabei werden die günstigen Zinssätze des Bundesprogramms durch das Land Baden-Württemberg zusätzlich verbilligt.
01.04.11
Darlehen zwischen 100.000 und 500.000 EUR können durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 25% im Rahmen des
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung der Bürgschaftsbank/MBG ergänzt werden.
13.01.11
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RWB-EFRE). Für diese Vorhaben gelten zum Teil abweichende Regelungen.
25.03.08
Ansprechpartner
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline (07 11) 1 22-23 45
Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
E-Mail
Internet
Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
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Tel. (07 11) 1 22-0
Fax (07 11) 1 22-21 12
Internet
Weiterführende Informationen
Aktuelle Konditionen
Konditionenübersichten der Wirtschaftsförderung
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