Fördersuche

Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4
Trefferliste  

NRW.BANK Innovationskredit

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: NRW.BANK
NRW.BANK Innovationskredit

Ziel und Gegenstand

Die NRW.BANK fördert gemeinsam mit der KfW Bankengruppe die Innovationstätigkeit von mittelständischen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.
Mitfinanziert werden
die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren sowie
die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind
Angehörige der freien Berufe und
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR,
die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.
Unternehmen aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sowie der Fischerei/Aquakultur sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Es muss sich um Investitionsvorhaben handeln, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Investitionen sollen in zukunftsweisenden Technologiefeldern wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Medizintechnik, Umwelt, Energie, Biotechnologie, Verkehr, Logistik, Micro-/Nano- und Optotechnologien erfolgen.
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Reine Ersatzinvestitionen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
Für höhervolumige Vorhaben ist eine Unterstützung durch die NRW.BANK Konsortialfinanzierung möglich.
Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren am Markt tätig sind, ist für Investitionsdarlehen ab 500.000 EUR optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de

Quelle

Merkblatt der NRW.BANK, Stand August 2012; Rundschreiben der NRW.BANK vom 20. Juli 2012.

Wichtige Hinweise

Die NRW.BANK bietet im Rahmen des NRW.BANK Innovationskredites ab dem 1. August 2012 neue Fördermöglichkeiten an. Die Änderungen des Programms umfassen
die Ausweitung des Antragstellerkreises auf mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresumsatz,
die Anhebung des Darlehenshöchstbetrages auf 10 Mio. EUR sowie
die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung für Hausbanken ab einer Darlehenshöhe von 500.000 EUR. 24.07.12
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Ansprechpartner

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
E-Mail
Internet

Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de