| Trefferliste |
NRW.BANK Innovationskredit
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Nordrhein-Westfalen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | NRW.BANK |
NRW.BANK Innovationskredit
Ziel und Gegenstand
Die NRW.BANK fördert gemeinsam mit der KfW Bankengruppe die Innovationstätigkeit von mittelständischen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.
Mitfinanziert werden
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die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
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die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren sowie
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die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Angehörige der freien Berufe und
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in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR,
die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.
Unternehmen aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sowie der Fischerei/Aquakultur sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Es muss sich um Investitionsvorhaben handeln, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Investitionen sollen in zukunftsweisenden Technologiefeldern wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Medizintechnik, Umwelt, Energie, Biotechnologie, Verkehr, Logistik, Micro-/Nano- und Optotechnologien erfolgen.
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Reine Ersatzinvestitionen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Für höhervolumige Vorhaben ist eine Unterstützung durch die NRW.BANK Konsortialfinanzierung möglich.
Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren am Markt tätig sind, ist für Investitionsdarlehen ab 500.000 EUR optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Quelle
Merkblatt der NRW.BANK, Stand August 2012; Rundschreiben der NRW.BANK vom 20. Juli 2012.
Wichtige Hinweise
Die NRW.BANK bietet im Rahmen des NRW.BANK Innovationskredites ab dem 1. August 2012 neue Fördermöglichkeiten an. Die Änderungen des Programms umfassen
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die Ausweitung des Antragstellerkreises auf mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresumsatz,
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die Anhebung des Darlehenshöchstbetrages auf 10 Mio. EUR sowie
–
die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung für Hausbanken ab einer Darlehenshöhe von 500.000 EUR.
24.07.12
Die Förderung erfolgt als
De-minimis-Beihilfe.