Trefferliste |
ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - B - Weiterbildungsscheck individuell
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
Fördergebiet: | Sachsen |
Förderberechtigte: | Privatperson |
Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
ESF-Richtlinie Berufliche Bildung – B – Weiterbildungsscheck individuell
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union.
Mitfinanziert werden Vorhaben
–
der individuell berufsbezogenen Bildung,
–
der Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie
–
der Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Beschäftigte, Auszubildende, Umschüler, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) sowie andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie z.B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger.
Voraussetzungen
Die antragstellenden Personen müssen ihren Hauptwohnsitz, Auszubildende ihre Ausbildungsstätte und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Maßnahmebeginn zu stellen. Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Quelle
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. Juni 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 vom 6. Juli 2017, S. 901.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Ansprechpartner
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail
Internet
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
Internet