Zukunftsprogramm Arbeit – Prioritätsachse B – Förderung der Ausbildungsplatzakquisition
Aktueller Hinweis:
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2012 und 2013 endete am 30. November 2011. Weitere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.
Ziel und Gegenstand
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Akquisition von Ausbildungsplätzen, vor allem in nicht oder nicht mehr ausbildenden Betrieben,
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Vermittlung bzw. Hilfe bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern,
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Hilfestellung für die Betriebe in Ausbildungsfragen,
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Begleitende Betreuung der Auszubildenden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, eingetragene Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss über spezifische Kenntnisse des Systems der dualen Berufsausbildung und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausbildungsplatzakquisition und -vermittlung verfügen.
Der Zuwendungsempfänger muss auf eine Koordinierung des Einsatzes seiner Akquisiteure mit den Akquisiteuren anderer Träger in der Region hinwirken.
Die Voraussetzungen der Rahmenrichtlinie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein müssen erfüllt sein.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 62.000 EUR pro Akquisitionsstelle.
In begründeten Fällen kann auch der Einsatz ehrenamtlicher Akquisiteure gefördert werden. Für sie wird eine Aufwandsentschädigung von 40 EUR pro Tag gewährt für maximal 50 Tage im Jahr.
Die Projektdauer soll zwei Jahre nicht überschreiten.
Antragsverfahren
Anträge sind zu stellen an die
Antragsformulare können im
Internet abgerufen werden.
Für den Förderzeitraum 2012 und 2013 konnten Anträge bis zum 30. November 2011 gestellt werden.
Quelle
Ergänzende Förderkriterien vom 7. November 2011; Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), Stand August 2012.
Zukunftsprogramm Arbeit – Förderung der Ausbildungsplatzakquisition in Schleswig-Holstein
– Ergänzende Förderkriterien –
Stand: 7. November 2011
09.11.11
Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse B) gelten für die unter Ziff. 2.1.2 dieser Richtlinie genannte Aktion „Vorhaben zur gezielten Akquisition von Ausbildungsplätzen“ folgende vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
festgelegte förderspezifische Kriterien:
10.08.12
Zuwendungszweck
Gefördert wird ein flächendeckendes Netz zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und -akquisiteure, um das Ausbildungsplatzangebot und damit die Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein insgesamt zu verbessern.
Gegenstand der Zuwendung
Ziele und Aufgaben der Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und Ausbildungsplatzakquisiteure sind insbesondere:
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Akquisition von Ausbildungsplätzen, vor allem in nicht oder nicht mehr ausbildenden Betrieben
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Vermittlung bzw. Hilfe bei der Auswahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern
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Hilfestellung für die Betriebe in Ausbildungsfragen
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Begleitende Betreuung der Auszubildenden (z.B. Vermittlung ausbildungsbegleitender Maßnahmen)
Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Institutionen, eingetragene Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein. Sie müssen über spezifische Kenntnisse des Systems der dualen Berufsausbildung und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausbildungsplatzakquisition und -vermittlung verfügen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und ist auf maximal 62.000 EUR jährlich pro Akquisitionsstelle begrenzt.
04.11.09
Die Projektdauer soll einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachkosten, Personalgemeinkosten und die Personalkosten für hauptamtliche Kräfte einschließlich Personalnebenkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Zusatzversicherung) bis Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Zahlung einer über die Entgeltgruppe 9 hinausgehenden Vergütung liegt im Ermessen der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers; der sich in diesem Fall ergebende Differenzbetrag ist nicht zuwendungsfähig.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die nachweisbaren Personal- und Sachausgaben, die unter Anlegung eines strengen Maßstabes für eine sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Durchführung der o.g. Aufgaben entstehen.
04.11.09
Die indirekten Kosten bzw. Gemeinkosten werden als Pauschale in Höhe von 10% der direkten Personalkosten der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter gefördert. Darüber hinausgehende indirekte Kosten sind nicht zuwendungsfähig.
04.11.09
In begründeten Fällen kann auch der Einsatz ehrenamtlicher Akquisiteurinnen und Akquisiteure gefördert werden.
Für ehrenamtliche Kräfte wird eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro pro Tag gewährt für maximal 50 Tage im Jahr. Die Aufwandsentschädigung enthält die Entschädigung für Fahrkosten.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger haben auf eine Koordinierung des Einsatzes ihrer Akquisiteurinnen und Akquisiteure mit den Akquisiteurinnen und Akquisiteuren anderer Trägerinnen und Träger in der Region hinzuwirken.
Messbare Ziele:
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1.150 akquirierte Ausbildungsplätze in Schleswig-Holstein pro Jahr
04.11.09
Es ist vorgesehen, die einzelnen Aktionen alle zwei Jahre zu evaluieren, um die Erreichung der messbaren Ziele zu überprüfen und die Aktionen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Verfahren
Ein Antrag auf Förderung kann spätestens bis zum 30. November 2011 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
09.11.11
Neben den jährlichen Kosten- und Finanzierungsplänen ist mit dem Antrag eine Kurzdarstellung des Vorhabens (Zielsetzung, Aufgabenschwerpunkte, organisatorischer Ablauf) vorzulegen. Des Weiteren ist darzulegen, mit wie vielen akquirierten Ausbildungsplätzen über die Laufzeit des Vorhabens gerechnet wird.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein entscheidet in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei der Entscheidung über die Anträge ist insbesondere zu prüfen, ob durch die Förderung ein flächendeckendes Netz von Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und -akquisiteuren unter Vermeidung von Überschneidungen gewährleistet werden kann.
Diese ergänzenden Förderkriterien gelten nur in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse B).
06.04.10
Werden die wichtigsten Voraussetzungen zur Förderung der Ausbildungsplatzakquisition erfüllt?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
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1. |
Handelt es sich um ein Vorhaben zum Ausbau des Netzes zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteure? |
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2. |
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine gemeinnützige Institution, einen eingetragenen Verein oder eine andere juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts? |
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3. |
Hat der Antragsteller seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein? |
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4. |
Verfügt der Antragsteller über spezifische Kenntnisse des Systems der dualen Berufsausbildung und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausbildungsplatzakquisition und -vermittlung? |
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5. |
Wirkt der Antragsteller auf eine Koordinierung des Einsatzes seiner Akquisiteure mit den Akquisiteuren anderer Träger in der Region hin? |
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6. |
Werden die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse B) erfüllt? |