Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne
Ziel und Gegenstand
Mitfinanziert werden
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Untersuchungen zu technischen Energieeinsparpotenzialen in bestehenden Liegenschaften, Einrichtungen und Betriebs- bzw. Produktionsstätten mit dem Ziel, deren Energiebedarf zu verringern und/oder aus erneuerbaren Energien zu decken (Energieeinsparkonzepte) sowie
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Studien zur energetischen Entwicklung in einer oder mehreren Gemeinden unter Einbeziehung der derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, der regionalen Energieressourcen sowie potenzieller Energieprojekte der Gemeinde in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen (kommunale Energienutzungspläne).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Voraussetzungen
Die Untersuchung soll als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen und sich mit den Themen Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien befassen.
Energieeinsparkonzepte: Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.
Energienutzungspläne: Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein.
Es sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Das Vergaberecht ist einzuhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
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bei Energieeinsparkonzepten je nach Antragsteller zwischen 30% und 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 EUR,
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bei Energienutzungsplänen bis zu 70% für kommunale Gebietsköperschaften.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Vorhabensbeginn an den Projektträger
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: itzb@bayern-innovativ.de
Internet:
http://www.itzb.de
zu richten. Für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt die Antragstellung über die Internetplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur elektronischen Antragstellung (ELAN) unter
http://www.fips.bayern.de. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Für weitere Antragsteller ist der Antrag auf Förderung mit Formblatt (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) und Anlagen beim Projektträger einzureichen.
Quelle
Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 1. August 2012; Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Stand Dezember 2012.
Wichtige Hinweise
Die Vergabe der Untersuchung darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erfolgen.
Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne
Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Förderschwerpunkt „Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne“ des Programms „Förderung innovativer Energietechnologien und der Energieeffizienz (BayINVENT)“
vom 1. August 2012
1. Ziel und Gegenstand
Gefördert werden Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne.
Energieeinsparkonzept
Ein Energieeinsparkonzept ist die Analyse von technischen Energieeinsparpotentialen in bestehenden Liegenschaften, Einrichtungen und Betriebs- bzw. Produktionsstätten. Es sollen Möglichkeiten dargestellt werden, deren Energiebedarf zu verringern und/oder aus erneuerbaren Energien zu decken.
Energienutzungsplan
Ein Energienutzungsplan ist ein informelles räumliches Planungsinstrument für eine oder mehrere Gemeinden. Der Energienutzungsplan stellt die zukünftige energetische Entwicklung in der Gemeinde unter Einbeziehung des Bestandes systematisch dar. Er koordiniert die derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, die regionalen Energieressourcen sowie potentielle Energieprojekte der Gemeinde in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts. Er bildet somit die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen.
2. Antragsberechtigte und Bewilligungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Bewilligungsvoraussetzung ist u.a. die Erfüllung folgender Kriterien:
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Die Untersuchung soll die Thematik Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien umfassen und als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen.
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Bei Energieeinsparkonzepten können alle für den Energieverbrauch wesentlichen Liegenschaften, Einrichtungen, Betriebs- und Produktionsstätten untersucht werden. Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.
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Kommunale Energienutzungspläne zeigen, bevorzugt interkommunal, übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele auf. Der Untersuchungsumfang beinhaltet sowohl kommunale als auch private Liegenschaften, Einrichtungen oder Betriebsstätten. Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein.
3. Art und Höhe der Förderung
Förderfähig sind die Kosten der Studie (Kosten für Planung, Durchführung und öffentlichkeitswirksame Präsentation der Studienergebnisse, z.B. in einer Bürgerversammlung). Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt
bei Energieeinsparkonzepten
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bis zu 50% für kommunale Gebietskörperschaften und für Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit,
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bis zu 40% für wirtschaftlich tätige Antragsteller, die KMU gemäß Anhang I AGFVO sind,
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bis zu 30% für wirtschaftlich tätige Antragsteller, die keine KMU gemäß Anhang I AGFVO sind.
Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50.000 EUR.
bei Energienutzungsplänen
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bis zu 70% für kommunale Gebietskörperschaften.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben oder für Teile davon vom Antragsteller andere subventionsbehaftete öffentliche Mittel im Bereich der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Die Bewilligungsentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Untersuchung muss sich auf Standorte in Bayern beschränken.
4. Antragsverfahren
Es sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Das Vergaberecht ist einzuhalten. Die Angebote zur Durchführung der Untersuchungen sollten wie folgt aufgebaut sein:
1. Aufgabenstellung
Ausgangssituation
Ziel
2. Vorgehensweisen
2.1 Vorgehensweisen bei Energieeinsparkonzepten
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Analyse des Ist-Zustands mit Potenzialerhebung
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Konzeptentwicklung mit verschiedenen Varianten/Szenarien
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Leistungs- und Energiebilanz der Varianten/Szenarien
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Wirtschaftlichkeitsvergleich der verschiedenen Varianten/Szenarien
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Einsparungen an Primärenergie und Reduktion der Emissionen (im Vergleich zum Ist-Zustand)
2.2 Vorgehensweisen bei Energienutzungsplänen
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Analyse des Ist-Zustands (Energiebedarf, Energieinfrastruktur, bisherige Energieeinspar-/Energieeffizienzmaßnahmen) in den verschiedenen Sektoren (z.B. Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Industrie)
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Konzeptentwicklung mit verschiedenen Varianten/Szenarien
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Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der verschiedenen Varianten/Szenarien
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Reduktion der Emissionen (gegenüber bisheriger bzw. konventioneller Versorgung)
3. Zeitaufwand (Mann-Stunden)
4. Kosten
Personalkosten (mit Angabe von Stundensätzen)
Nebenkosten
Gesamtkosten mit Mehrwertsteuer
Dem Antrag für Energieeinsparkonzepte sollten folgende Unterlagen und Angaben beigefügt werden:
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Mindestens drei Angebote für die Untersuchung
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Übersicht über bereits geförderte Energieeinsparkonzepte
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Lageplan zu den zu untersuchenden Gebäuden
Dem Antrag für Energienutzungspläne sollten folgende Unterlagen und Angaben beigefügt werden:
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Mindestens drei Angebote für die Untersuchung
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Lageplan und Bebauungsplan des zu untersuchenden Gebiets bzw. Neubaugebiets
Anträge auf Gewährung von Förderungen sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger einzureichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt die Antragstellung auf Förderung nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Für weitere Antragsteller ist der Antrag auf Förderung mit Formblatt (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) und Anlagen beim Projektträger einzureichen:
Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg)
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (0911) 20671 – 611, Fax. (0911) 20671 – 650
Wichtiger Hinweis:
Die Vergabe der Untersuchung darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheids bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erfolgen.
Werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Förderung von Energieeinsparkonzepten und Energienutzungsplänen erfüllt?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
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1. |
Handelt es sich bei dem Vorhaben um |
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eine Untersuchung zu technischen Energieeinsparpotenzialen in bestehenden Liegenschaften, Einrichtungen und Betriebs- bzw. Produktionsstätten mit dem Ziel, deren Energiebedarf zu verringern und/oder aus erneuerbaren Energien zu decken (Energieeinsparkonzept) oder
–
eine Studie zur energetischen Entwicklung in einer oder mehreren Gemeinden unter Einbeziehung der derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, der regionalen Energieressourcen sowie potenzieller Energieprojekte der Gemeinde in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen (kommunaler Energienutzungsplan)?
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2. |
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine kommunale Gebietskörperschaft, einen Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit oder um ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern? |
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3. |
Ist sichergestellt, dass die Untersuchung als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen kann? |
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4. |
Umfasst die Untersuchung die Themen Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien? |
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5. |
Im Fall von Energieeinsparkonzepten: Enthält das Ergebnis der Untersuchung konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit? |
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6. |
Im Fall von Energienutzungsplänen: Enthält das Ergebnis der Planungen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht? |
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7. |
Werden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt und das Vergaberecht eingehalten? |
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8. |
Erfolgt die Vergabe der Untersuchung erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn? |