KfW-Unternehmerkredit
Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Außenwirtschaft; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe

Kurzübersicht

KfW-Unternehmerkredit

Ziel und Gegenstand

Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die KfW gewährt mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditionen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind
Angehörige der Freien Berufe sowie
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet,
die grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien verpachten oder vermieten, gefördert werden.
Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. EUR und freiberuflich Tätige aus Deutschland, Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland förderfähig.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss über eine ausreichende Bonität verfügen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert.
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Fremdkapitadarlehen.
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben, bei Haftungsfreistellung gelten Besonderheiten.
Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind, können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. Bei Betriebsmittelkrediten ist eine 50%ige Haftungsfreistellung ausschließlich im KMU-Fenster für endfällige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren möglich.
Im KMU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 25. Februar 2013.

Wichtige Hinweise

Aufgrund der stark rückläufigen Nachfrage nach Nachrangdarlehen in der allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die KfW den Programmbereich „Nachrangkapital“ zum 30. April 2013 eingestellt. 08.05.13
Um künftig auch großvolumige Vorhaben begleiten zu können, hat die KfW zum 1. September 2012 den Förderhöchstbetrag auf 25 Mio. EUR angehoben. Darüber hinaus bietet sie zusätzlich eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren an. 02.08.12
Im Oktober 2011 hat die KfW im Zuge der Investitions- und Wachstumsoffensive für Griechenland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein besonders vergünstigtes Förderfenster im KfW-Unternehmerkredit eingerichtet. Gefördert werden Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen. Das Förderfenster Griechenland bietet auf Grundlage der bisherigen Konditionengestaltung eine weitere Verbilligung in Höhe von 25 Basispunkten für alle Laufzeitvarianten der Fremdkapitalfinanzierungen. Ansonsten gelten die Förderbedingungen des KfW-Unternehmerkredites für Vorhaben im Ausland. 11.10.11
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland beantragt werden.
Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich. Eine Kombination eines haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredits mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig. 29.08.12

Richtlinie

KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittelständischer Unternehmen und Freiberufler
– Merkblatt der KfW –

Förderziel
Nutzen für den Antragsteller

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU können dabei in einem KMU-Fenster besonders günstige Konditionen erhalten.

Wer kann Anträge stellen?

Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Ausnahmsweise kann diese 3-Jahres-Grenze unterschritten werden, wenn eine Förderung im ERP-Gründerkredit Universell nicht möglich ist. 17.08.12
Für Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die
weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder 17.08.12
eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. 17.08.12
Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet 17.08.12
Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:
Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt ist,
Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt sind, sowie
alle Unternehmen, die in einem formellen und faktischen Konzernverhältnis stehen (z.B. Gesellschafteridentität).
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie
Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Die Antragsberechtigung bei Auslandsvorhaben setzt jeweils voraus, dass auch die übrigen, für einen Antragsteller im Inland geltenden Kriterien erfüllt werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50% am Antragsteller beteiligt sind.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Bestellnummer 600 000 0193.

Förderung
Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden im KMU-Fenster gefördert:
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Gewerbliche Baukosten
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25% der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung
Warenlager
Betriebsmittel
Darüber hinaus werden außerhalb des KMU-Fensters alle weiteren Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel gefördert.
Besonderheiten bei vermieteten Immobilien, Leasing und Auslandsvorhaben:
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Eine Bestätigung der Hausbank ist erforderlich. Zusätzlich gilt, dass Kaufvorhaben nur gefördert werden können, wenn die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Für Leasinggesellschaften gilt: Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt. Eine Bestätigung der Hausbank ist erforderlich. Bei Investitionen in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte förderfähig. Zwischen Hausbank und Leasinggeber kann ein Kredit- oder Forderungskaufvertrag abgeschlossen werden. Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell können nicht finanziert werden.
Bei Vorhaben im Ausland werden die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Im Fall von Joint Ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des Gesamtvorhabens maßgeblich. Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-Joint Venture-Partnern förderfähig.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ gefördert werden).
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Unternehmerkredit mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Ausgenommen ist die Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW.

Konditionen
Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung

Kreditbetrag

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt
maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben. 17.08.12
Bei Haftungsfreistellung gelten Besonderheiten. Siehe Abschnitt Haftungsfreistellung.

Laufzeit

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
Betriebsmittelfinanzierungen:
2 Jahre endfällig (ausschließlich innerhalb des KMU-Fensters) (2/2),
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
Investitionsfinanzierungen:
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligungen entfallen.

Zinssatz

Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben 17.08.12
Sofern erforderlich, unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. 17.08.12
Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu.
Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der zwischen Ihnen und der Hausbank vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem KfW-Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“, Bestellnummer 600 000 0038.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter http://www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf, Nummer 069 74 31-42 14.

Bereitstellung/Bereitstellungsprovision

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100% des Zusagebetrages.
Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat berechnet.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Bei endfälligen Krediten erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.
Die vorzeitige, vollständige oder teilweise Tilgung des noch ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Antragstellung
Haftungsfreistellung, Sicherheiten, Unterlagen, Einwilligungserklärung, Beihilfe, Subventionserheblichkeit

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig oder teilweise die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.

Haftungsfreistellung

Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich, sofern der Antragsteller mindestens seit 2 Jahren besteht beziehungsweise am Markt aktiv ist.
Besonderheiten bei Betriebsmittelfinanzierungen:
Eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes ist ausschließlich im KMU-Fenster möglich. Ferner muss der Antragsteller mindestens seit 3 Jahren bestehen beziehungsweise am Markt aktiv sein.
Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 5 Millionen Euro je Unternehmensgruppe (Kreditnehmereinheit gemäß §19 (2) KWG).
Der Kreditbetrag muss zudem kleiner als 50% der letzten Bilanzsumme des Antragstellers sein.
Laufzeit: 2 Jahre endfällig (2/2)
Im Rahmen von Finanzierungen an Leasinggesellschaften ist die Inanspruchnahme einer Haftungsfreistellung ausgeschlossen.
Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.

Sicherheiten

Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.
Bei Investitionen im Ausland können Sie zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragen. Erhalten Sie eine Garantie des Bundes, sollten die Ansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:
Das von Ihnen unterschriebene Antragsformular 600 000 0141
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist im KMU-Fenster 047 und außerhalb des KMU-Fensters 037 anzugeben.
Statistisches Beiblatt „Investitionen allgemein“, Formularnummer 600 000 0139
Bei Beantragung im KMU-Fenster ist zusätzlich erforderlich:
die Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196; für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095). Die Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank.
bei Betriebsmittelfinanzierungen die Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen, Formularnummer 600 000 0075. Die Anlage ist bei der KfW einzureichen.
Bei Beantragung der Haftungsfreistellung werden zusätzlich benötigt:
bis 500.000 Euro (Unterlagenpaket 1):
Angabe der 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit im Antragsvordruck
Genaue Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit (Nummer 9.1 des Antragsformulars gegebenenfalls entsprechende Anlage zum Antrag)
Jahresabschluss inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss) einschließlich Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnung des zu fördernden Unternehmens inklusive Vorjahreszahlen
Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmenüberschussrechnung älter als 6 Monate ist
Anlage „Besitz und Beteiligungsverhältnisse“, Formularnummer 600 000 0144
Freiberufler, Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften benötigen Risikoanlage A, Formularnummer 600 000 0143.
Alle Antragsteller benötigen die Risikoanlage B, Formularnummer 600 000 0066.
Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Hausbank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der Hausbank inklusive Votum
Konzern- und Gruppenschema bei Unternehmensgruppen
Bei Unternehmensübernahmen: Daten beziehungsweise Jahresabschluss des Zielobjektes
Sofern beim Antragsteller eine „Betriebsaufspaltung“ vorliegt: Konsolidierte Zahlen von Besitz- und Betriebsgesellschaft
Sofern der Antragsteller einer Gruppe oder einem Konzern angehört: Neben dem Jahresabschluss des Antragstellers auch ein konsolidierter Jahresabschluss der Unternehmensgruppe beziehungsweise des Konzerns
Sofern in Einzelfällen auf Grund von bereits gewährten Vorkrediten mit KfW-Risikoübernahme ein für die KfW risikorelevantes Kreditgeschäft vorliegt, ist das Unterlagenpaket 2 einzureichen beziehungsweise wird die KfW die erforderlichen Unterlagen nachfordern.
Über 500.000 Euro und bei großen Sprunginvestitionen (Unterlagenpaket 2):
Unterlagenpaket 1 sowie zusätzlich:
Aktuelle BWA, sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmenüberschussrechnung älter als 3 Monate ist
Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit für die nächsten 3 Jahre
Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten 3 Jahre
Eine große Sprunginvestition liegt vor, wenn sich die Investitionssumme auf mehr als 50% der aktuellen Bilanzsumme beläuft.
Ab einem mit der Kreditvergabe verbundenen Gesamtrisiko für die KfW von mehr als 1 Mio. Euro pro Kreditnehmereinheit: 17.08.12
Unterlagenpakete 1 und 2 sowie zusätzlich zu den im Antragsvordruck erbetenen Informationen (detaillierte Aufstellung der vorgesehenen Sicherheiten inklusive Mitteilung der internen Wertansätze):
Externe bzw. interne Wertgutachten zu den Sicherheiten, falls vorhanden
Sonstige bankübliche Unterlagen zur Bewertung der Sicherheiten (z.B. Grundbuchauszüge, Forderungslisten, Bestandslisten bezüglich Warenlager sowie Maschinen und Anlagen)
Bei der Berechnung des KfW-Gesamtrisikos fließen neben dem beantragten Kredit alle mit Haftungsfreistellung an die Kreditnehmereinheit zugesagten Kredite in quotaler Höhe der Haftungsfreistellung ein. Bereits geleistete Tilgungen werden in Abzug gebracht.
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Einwilligungserklärung/Auskunfteien

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen, wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies gilt in diesem Programm für alle Anträge mit Haftungsfreistellung von:
Freiberuflern
Kleingewerbetreibenden
Natürlichen Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten
Gesellschaftern einer GbR
Auch hierfür benötigt die Hausbank Ihre Unterschrift auf dem KfW-Formular „Einwilligungserklärung“, Formularnummer 600 000 0106. Dieses Formular verbleibt bei Ihrer Hausbank.

Investitionsort außerhalb der EU

Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU bestätigen die Bank oder Sie im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards.

Beihilferechtliche Regelungen

Im KMU-Fenster vergibt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (siehe KfW-Merkblatt „KMU-Definition“, Bestellnummer 600 000 0196):
„Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen“ sowie „Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen“ im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008) beziehungsweise
im Falle von Betriebsmitteln: Beihilfen unter der „De-minimis“-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nummer 1998/2006 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379/5 am 28.12.2006).
Die verschiedenen beihilferechtlichen Regelungen verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“, Bestellnummer 600 000 0065).

Hinweis zur Subventionserheblichkeit

Im KMU-Fenster sind die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
Fußnoten

Checkliste

Werden die wichtigsten Voraussetzungen des KfW-Unternehmerkredits erfüllt?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
Ja Nein
 
 
1. Handelt es sich um die Finanzierung eines Vorhabens im In- oder Ausland, das einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedarf?
 
 
2. Lässt das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten?
 
 
3. Handelt es sich bei dem Antragsteller um
ein in- oder ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, das sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet und dessen Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet,
einen freiberuflich Tätigen oder
eine natürliche Person, die Gewerbeimmobilien vermietet oder verpachtet?
 
 
4. Bei Vorhaben im Ausland: Handelt es sich bei dem Antragsteller um
ein deutsches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Mio. EUR oder einen freiberuflich Tätigen aus Deutschland,
eine Tochtergesellschaft eines o.g. deutschen Unternehmens mit Sitz im Ausland oder
ein Joint-Venture mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland?
 
 
5. Ist der Antragsteller grundsätzlich seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv und verfügt er über eine ausreichende Bonität?
 
 
6. Ist ausgeschlossen, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Sanierungsfall oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien handelt?
 
 
7. Falls es sich um die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung handelt: Erfüllt auch der Mieter die Antragskriterien?
 
 
8. Ist sichergestellt, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Umschuldung bzw. Nachfinanzierung eines bereits abgeschlossenen Vorhabens handelt?


Ansprechpartner

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Palmengartenstraße 5-9
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