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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss; Bürgschaft
Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Ziel und Gegenstand

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen in den folgenden Förderbereichen:
Verbesserung der ländlichen Strukturen,
nachhaltige Landbewirtschaftung,
Forsten,
sonstige Maßnahmen,
Küstenschutz.
Ziel ist es, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern.
Die Fördermaßnahmen der GAK werden als Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in welchem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen, beschlossen. Er gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Der Rahmenplan wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen.

Voraussetzungen

Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden.
Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes zu beachten.
Informationen über die spezifischen Voraussetzungen der Förderung enthalten der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie die Förderrichtlinien der Länder.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben in Form eines Zuschusses oder einer Bürgschaft.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.

Antragsverfahren

Für die Durchführung der Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Soweit die Länder eine Maßnahme anbieten wollen, werden die Förderungsgrundsätze durch Förderrichtlinien der Länder konkretisiert.
Weiterführende Informationen können auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. (02 28) 9 95 29-41 51
Fax (02 28) 9 95 29-55 20 12
E-Mail: poststelle@bmelv.bund.de
Internet: http://www.bmelv.de
abgerufen werden.

Auskünfte zu landesspezifischen Regelungen

Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel. (07 11) 1 26-0
Fax (07 11) 1 26-22 55
E-Mail: Poststelle@mlr.bwl.de
Internet: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Bayern

Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
Tel. (0 89) 21 82-0
Fax (0 89) 21 82-26 77
E-Mail: poststelle@stmlf.bayern.de
Internet: http://www.stmelf.bayern.de

Brandenburg/Berlin

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Tel. (03 31) 8 66-0
Fax (03 31) 8 66-83 68
E-Mail: poststelle@mil.brandenburg.de
Internet: http://www.mil.brandenburg.de

Bremen

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
Tel. (04 21) 3 61 88 08
Fax (04 21) 3 61 87 17
E-Mail: office@wuh.bremen.de
Internet: http://www.wirtschaft.bremen.de

Hamburg

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Tel. (0 40) 4 28 28-0
Fax (0 40) 4 28 41-16 20
E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de
Internet: http://www.hamburg.de/bwvi

Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel. (06 11) 8 15-0
Fax (06 11) 8 15-19 41
E-Mail: poststelle@hmulv.hessen.de
Internet: http://www.hmulv.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 5 88-0
Fax (03 85) 5 88-60 24
E-Mail: poststelle@lu.mv-regierung.de
Internet: http://www.lu.mv-regierung.de

Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel. (05 11) 1 20-21 36
Fax (05 11) 1 20-23 82
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
Internet: http://www.ml.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Tel. (02 11) 45 66-6 66
Fax (02 11) 45 66-6 21
E-Mail: infoservice@mkulnv.nrw.de
Internet: http://www.umwelt.nrw.de

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel. (0 61 31) 16-0
Fax (0 61 31) 16-46 46
E-Mail: Poststelle@mulewf.rlp.de
Internet: http://www.mulewf.rlp.de

Saarland

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. (06 81) 5 01-45 00
Fax (06 81) 5 01-45 21
Internet: http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Sachsen

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Archivstraße 1
01097 Dresden
Tel. (03 51) 5 64-0
Fax (03 51) 5 64-22 09
E-Mail: Poststelle@smul.sachsen.de
Internet: http://www.smul.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel. (03 91) 5 67-01
Fax (03 91) 5 67-17 27
E-Mail: poststelle@mlu.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.mlu.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel. (04 31) 9 88-0
Fax (04 31) 9 88-72 09
E-Mail: poststelle@mlur.landsh.de
Internet: http://www.schleswig-holstein.de/MELUR

Thüringen

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37-9 00
Fax (03 61) 37-9 99 50
E-Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de
Internet: http://www.thueringen.de/de/tmlnu

Quelle

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2013 bis 2016; Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 12. Dezember 2012; Informationen des BMELV, Stand 10. Januar 2013.

Geltungsdauer

Die Fördergrundsätze gelten für den Zeitraum 2013 bis 2016. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) trifft sich jährlich, um über den Rahmenplan zu beschließen. Er beschließt auf der Grundlage von Vorschlägen, die Bund und Länder für die Anpassung der Förderungsgrundsätze des Rahmenplans gemacht haben. Außerdem beschließt er über die Verteilung der verfügbaren Bundesmittel auf die Länder.

Wichtige Hinweise

Am 12. Dezember 2012 hat der PLANAK beschlossen, die Förderungsgrundsätze des Rahmenplans 2012 in 2013 fortzusetzen. Lediglich die Maßnahme im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ Teil A wurde um Aspekte der demographischen Entwicklung und Flächeninanspruchnahme erweitert. 19.02.13
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 12. Dezember 2012 eine grundlegende Reform der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums eingeleitet. Mit den beschlossenen Grundlagen für den Rahmenplan für die Jahre 2014 bis 2017 wird die GAK neu ausgerichtet. Im gültigen Rahmenplan sind ab Januar 2013 für die Zeit bis 2016 die demografische Entwicklung und die Reduzierung des Flächenverbrauchs als wichtige Aspekte in die bisherigen Maßnahmen integriert. Zudem gibt es künftig statt 87 nur noch 48 Fördermaßnahmen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellt für die GAK jährlich 600 Mio. EUR zur Verfügung und übernimmt damit i.d.R. 60%, beim Küstenschutz 70% der Kosten, die den Ländern durch die Fördermaßnahmen entstehen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über eine Mrd. EUR pro Jahr. Hinzu kommen Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) i.H.v. fast 1,2 Mrd. EUR sowie weitere Mittel der Länder und Gemeinden. 13.12.12
Die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) wurde am 8. Juni 2011 von der Europäischen Kommission genehmigt. Die Regelung kann im Internet (PDF) abgerufen werden.

Ansprechpartner

Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern

vgl. Hinweise zum Antragsverfahren

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. (02 28) 9 95 29-41 51
Fax (02 28) 9 95 29-55 20 12
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