| Trefferliste |
Qualifizierungsangebote für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA) |
Qualifizierungsangebote für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beziehern von Transferkurzarbeitergeld an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Finanziert werden Maßnahmen für Personen, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die
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Transferkurzarbeitergeld beziehen und bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind sowie
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Qualifizierungsdefizite aufweisen.
Ziel ist es, zur Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber des zu restrukturierenden oder entlassenden Betriebs.
Voraussetzungen
Das vorgesehene Qualifizierungskonzept muss durch die jeweiligen Qualifizierungsbedarfe der vorgesehenen Teilnehmer begründet werden.
Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt werden, der die erforderlichen Zulassungen besitzt.
Die Qualifizierungsmaßnahme muss innerhalb des Bezugszeitraums von Transferkurzarbeitergeld enden.
Der Arbeitgeber hat sich an der Finanzierung der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme angemessen zu beteiligen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Finanziert werden die als angemessen festgestellten Lehrgangskosten. Je Teilnehmer kann zudem eine Fahrkostenpauschale von 3 EUR je Unterrichtstag gewährt werden.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte befindet.
Auskünfte erteilt auch die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Ein Verzeichnis der örtlich
zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 15. Oktober 2008, Bundesanzeiger Nr. 160 vom 22. Oktober 2008, S. 3793; geändert durch Bekanntmachung vom 19. März 2012, Bundesanzeiger Nr. 49 vom 27. März 2012, S. 1212.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Ansprechpartner
zuständige Agentur für Arbeit
Internet
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
E-Mail
Internet
Internet
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet