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Energieeffizient Bauen

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Wohnungsbau & -modernisierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe
Energieeffizient Bauen

Ziel und Gegenstand

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung und zum Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sowie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Voraussetzungen

Es muss sich um ein KfW-Effizienzhaus (vgl. Anlage) handeln.
Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Der Sachverständige muss ein in der Liste unter http://www.energie-effizienz-experten.de für die Bundesprogramme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ geführter Experte oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person sein.
Bei Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40 (inklusive Passivhaus) sowie eines KfW-Effizienzhauses 55 (inklusive Passivhaus) ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich durchzuführen und nachzuweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Bauwerkskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
Zusätzlich werden bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Abhängigkeit vom energetischen Niveau des KfW-Effizienzhauses Tilgungszuschüsse in folgender Höhe gewährt:
KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus): 10% des Zusagebetrages,
KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus): 5% des Zusagebetrages.

Antragsverfahren

Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme bei einem beliebigen Kreditinstitut gestellt. Dieses leitet den Antrag an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
weiter.
Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand März 2013; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 25. Februar 2013.

Wichtige Hinweise

Für die Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd. EUR zur Kreditverbilligung und Zuschussförderung für die Förderprogramme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zur Verfügung. Zum 1. März 2013 hat die KfW inhaltliche Anpassungen in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ vorgenommen. Bei Fernwärme ist die Ermittlung von Primärenergiefaktoren nach der Branchenregelung FW 309 auf Basis von Planungsdaten weiterhin zulässig. Zudem führt die KfW die Qualitätssicherung in den Förderprogrammen zum 1. März 2013 durch folgende Maßnahmen fort: 14.02.13
Verbindliche Anwendung der „Online-Bestätigung zum Antrag“,
Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen: Einführung einer vorhabenbezogenen Unabhängigkeit des Sachverständigen. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sein noch deren Lieferungen und Leistungen vermitteln. Bauausführende Unternehmen oder Lieferanten, die bzw. deren Angestellte gleichzeitig als Sachverständige zugelassen sind, müssen sich künftig am jeweiligen Bauvorhaben entscheiden, ob sie als Sachverständige oder bauausführende Unternehmen oder Lieferanten tätig werden,
Prüfung der förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen,
Verbindliche Anwendung der „Liste der Technischen FAQ“.
Nach Informationen der KfW kann ab dem 7. Juni 2013 eine von 8 auf bis zu 10 Jahre erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragt werden. Die übrigen Bestimmungen dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen. 28.02.13
Zum 7. September 2012 hat die KfW die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen vereinfacht. Energetische Maßnahmen im Rahmen einer Nutzungsänderung sind ganzheitlich förderfähig, wenn die Umwidmung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht, als Sanierung einzuordnen ist und keine Neubaumaßnahme darstellt. 17.09.12
Über zugelassene Softwarehersteller und Produkte bezüglich der technischen Anforderungen ( Anlage) informiert auch das BMVBS im Internet. 14.02.12
Eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

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