| Trefferliste |
Leitprojekte Medizintechnik
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bayern |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg) |
Leitprojekte Medizintechnik
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt Verbund- und Kooperationsprojekte für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Medizintechnik. Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben von Technologien, Produkten und Verfahren sowie in begründeten Ausnahmefällen die Durchführung von Studien über die technische Durchführbarkeit für Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.
Ziel ist es, die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren zu beschleunigen und die Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern zu steigern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Universitäten und Fachhochschulen.
Voraussetzungen
Das Vorhaben ist in enger Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu realisieren. Hierbei sollten neben dem naturwissenschaftlich/technischen Forschungspartner medizinische Know-how-Träger eingebunden sein.
Das Verbundprojekt umfasst interdisziplinäre, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die hierzu ggf. notwendige Grundlagenforschung.
Das Vorhaben muss durch einen hohen Innovationsgehalt gekennzeichnet und die Durchführung mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden sein.
Das Projekt muss in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
Die Antragsteller verfügen bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle bereits begonnen wurden oder im Auftrag von nicht am jeweiligen Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für gewerbliche Unternehmen im Falle der industriellen Forschung bis zu max. 50%, im Falle der experimentellen Entwicklung bis zu max. 25% der zuwendungsfähigen Kosten.
Bei Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann für Grundlagenforschung die Förderung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare und in 3-facher Ausfertigung bei der
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: itzb@bayern-innovativ.de
Internet: http://www.itzb.de
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: itzb@bayern-innovativ.de
Internet: http://www.itzb.de
einzureichen.
Quelle
Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 6. September 2011.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Gemeinschaft bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist gemäß AGFVO möglich.