| Trefferliste |
BONUS - Gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | BONUS Sekretariat |
BONUS – Gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee
Ziel und Gegenstand
Das gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogramm BONUS soll dazu beitragen, die negativen Folgen von Verschmutzung, Klimawandel, Versäuerung, Überfischung und dem Verlust an biologischer Vielfalt zu erforschen und zu bekämpfen.
Das Programm dient dazu, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen. Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung dieses zwischenstaatlichen Programms mit Mitteln aus dem
spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ des 7. FuE-Rahmenprogramms.
Die Durchführung von BONUS gliedert sich in eine Strategiephase und eine Durchführungsphase.
Die Strategiephase beinhaltet die Erstellung eines strategischen Forschungsplans, die Einrichtung der Konsultationsforen für die interessierten Kreise sowie die Ausarbeitung der Durchführungsmodalitäten.
Während der Durchführungsphase sollen grenzüberschreitende Projekte mehrerer Partner durchgeführt werden. Diese Projekte können Forschungsvorhaben, technologische Entwicklung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wissensverbreitung sein.
Antragsberechtigte
An BONUS beteiligen sich die Ostseeanrainerstaaten Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen in angemessener Weise in die Durchführung einbezogen werden.
Budget
Der Beitrag der teilnehmenden Staaten beläuft sich auf mindestens 48,75 Mio. EUR.
Die Europäische Union beteiligt sich mit dem entsprechenden Betrag, maximal jedoch mit 50 Mio. EUR.
Art und Höhe der Förderung
BONUS-Projekte werden mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten gefördert.
Antragsverfahren
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ausschreibungen. Die Bewilligung und Zahlung der Finanzmittel für die BONUS-Teilnehmer erfolgt im Einklang mit den gemeinsamen Vorschriften nach dem 7. FuE-Rahmenprogramm.
BONUS wird von dem Netz der Ostsee-Organisationen zur Wissenschaftsförderung (BONUS-EWIV) durchgeführt.
Weiterführende Informationen:
BONUS Sekretariat
Hämeentie 33
FI-00500 Helsinki
Finnland
Tel. (00 35 8) 4 00 40 40 11
Fax (00 35 8) 9 47 80 00 44
E-Mail: bonus@bonuseeig.fi
Internet: http://www.bonusportal.org
Hämeentie 33
FI-00500 Helsinki
Finnland
Tel. (00 35 8) 4 00 40 40 11
Fax (00 35 8) 9 47 80 00 44
E-Mail: bonus@bonuseeig.fi
Internet: http://www.bonusportal.org
Quelle
Beschluss Nr. 862/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 256 vom 30. September 2010, S. 1.
Geltungsdauer
Strategiephase: 2010–2011
Durchführungsphase: 2012–2016