| Trefferliste |
Europäischer Sozialfonds (ESF) (2007-2013)
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Arbeit; Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen; Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); ESF-Kontaktstellen; Europäische Kommission |
Europäischer Sozialfonds (ESF) (2007–2013)
Ziel und Gegenstand
Ziel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes in der Union.
Zur Erreichung der übergeordneten Ziele „Konvergenz“ sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wird sich der ESF in den Jahren 2007 bis 2013 auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
–
Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen,
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Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
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Verstärkung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen,
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Stärkung des Humankapitals sowie
–
Förderung von Partnerschaften und Initiativen für Reformen hinsichtlich Beschäftigung und Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt.
Für bedürftige Regionen und Mitgliedstaaten sieht der Fonds zudem die Unterstützung von Maßnahmen vor, mit denen die Aus- und Weiterbildungssysteme verbessert und die Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen erweitert werden können.
Der Fonds hebt besonders die Unterstützung der Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sowie die Förderung innovativer Aktivitäten und der transnationalen Zusammenarbeit hervor.
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ESF ausgereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Es gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen für die Kofinanzierung durch den ESF:
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75% der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Ziels „Konvergenz“,
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50% der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“.
Antragsverfahren
Die Maßnahmen der Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen.
Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
Informationen über die Umsetzung des ESF in Deutschland sowie die Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene können im Internet unter
http://www.esf.de abgerufen werden.
Weiterführende Informationen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 99 59 18
E-Mail: empl-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/social/
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 99 59 18
E-Mail: empl-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/social/
Kontaktstelle des Bundes:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung – EF 1
Rochusstr. 1
53123 Bonn
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Internet: http://www.esf.de
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung – EF 1
Rochusstr. 1
53123 Bonn
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Internet: http://www.esf.de
Informationen über die zuständigen Ansprechpartner in den Bundesressorts und in den Bundesländern finden Sie im
Internet.
Quelle
Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 210 vom 31. Juli 2006, S. 12; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 396/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 126 vom 21. Mai 2009, S. 1.
Geltungsdauer
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
Die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 bildet gemeinsam mit den
Allgemeinen Bestimmungen den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 2007 bis 2013.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden derzeit folgende Förderprogramme aus dem ESF mitfinanziert:
Gründercoaching Deutschland,
EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule,
EXIST-Gründerstipendium,
Informations- und Schulungsveranstaltungen,
Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer,
Turn Around Beratung,
Passgenaue Vermittlung Auszubildender.
28.04.10
Eine vollständige Übersicht über die ESF-Programme der Bundesressorts kann im Internet abgerufen werden:
http://www.esf.de (Rubrik „Programme 2007–2013“).
Für die Zeit ab dem Jahr 2014 hat die Europäische Kommision einen
Vorschlag über den Europäischen Sozialfonds (ESF) vorgelegt.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung - EF 1
Rochusstr. 1
53123 Bonn
E-Mail
Internet
ESF-Kontaktstellen
Internet
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Referat A3
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 99 59 18
E-Mail
Internet
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung - EF 1
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Internet
Internet
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Referat A3
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 99 59 18
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