| Trefferliste |
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland
| Förderart: | Bürgschaft; Garantie |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft |
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland
Ziel und Gegenstand
Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Vorhaben im Ausland. Als förderungswürdig erachtet werden insbesondere Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen (rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit).
Als Kreditnehmer in Betracht kommen sowohl private ausländische Schuldner als auch Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen im Ausland. Die UFK-Garantie bietet Schutz vor einem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken.
In Ausnahmefällen können UFK-Garantien auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen (KMU-Förderung) vergeben werden.
UFK-Garantien können auch mit
Exportkreditgarantien und
Investitionsgarantien kombiniert gewährt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen ausländischer Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.
Voraussetzungen
Es werden nur technisch und betriebswirtschaftlich ausgereifte sowie hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit geprüfte Vorhaben gedeckt.
Die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens muss gesichert sein.
Die Laufzeit des Darlehens muss der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen.
Darüber hinaus muss die Übernahme einer UFK-Garantie für den Bund risikomäßig vertretbar sein, d.h. unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie im Hinblick auf die mit der Kreditgewährung verbundenen politischen Risiken muss eine berechtigte Aussicht auf eine schadensfreie Rückzahlung des gewährten Kredites bestehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Gegenstand der Deckung ist die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen den ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens.
Der Garantienehmer ist in der Regel an jedem Schadenfall mit einem Selbstbehalt von 10% für alle Risiken am Ausfall beteiligt. Eine anderweitige Absicherung – mit Ausnahme eines verbleibenden Selbstbehalts von 5% – ist grundsätzlich möglich.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Tel. (0 40) 88 34-94 67
Fax (0 40) 88 34-94 99
E-Mail: UFK-Garantien@de.pwc.com
Internet: http://agaportal.de
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Tel. (0 40) 88 34-94 67
Fax (0 40) 88 34-94 99
E-Mail: UFK-Garantien@de.pwc.com
Internet: http://agaportal.de
zu stellen. Interessenten wird empfohlen, sich bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase darüber zu informieren, ob und unter welchen Bedingungen eine UFK-Garantie in Frage kommt.
Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und entgegenzunehmen. Über die Garantie- bzw. Bürgschaftsanträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für ungebundene Finanzkredite unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Übernahme einer Gewährleistung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Weiterführende Informationen im Internet:
Quelle
Merkblatt der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stand Februar 2009; Pressemitteilung des BMWi vom 26. Februar 2009.
Wichtige Hinweise
Das BMWi hat im Februar 2009 die Bedingungen für „Ungebundene Finanzkreditgarantien“ zur Sicherung der Rohstoffversorgung verbessert. Bislang deckten die UFK-Garantien im Regelfall ausschließlich die politischen Risiken internationaler Rohstoff- und Energieprojekte ab. Seit 2009 umfasst der Deckungsumfang von UFK-Garantien auch wirtschaftliche Risiken. Weitere zentrale Elemente der Reform sind ein neues, risikodifferenziertes Entgeltsystem und ein einheitlicher Selbstbehalt in Höhe von 10% für alle gedeckten Risiken.
12.04.11
Ausführliche Informationen zur Absicherung von Auslandsgeschäften:
http://www.agaportal.de
Der Internet-Service von
Germany Trade and Invest sowie das
Außenwirtschaftsportal iXPOS helfen exportorientierten Unternehmen bei allen Fragen rund um Auslandsgeschäfte.
06.01.09
Ansprechpartner
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Tel. (0 40) 88 34-94 67
Fax (0 40) 88 34-94 99
E-Mail
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Internet
Weiterführende Informationen
AGA-Portal
AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland
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