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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra) - Wirtschaftsnahe Infrastruktur
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Infrastruktur; Regionalförderung |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Landesdirektion Sachsen |
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Ziel und Gegenstand
Um die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft zu unterstützen, fördert der Freistaat Sachsen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen.
Förderfähig sind dabei:
–
Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Wiederherrichtung von brach liegendem Industrie- und Gewerbegelände,
–
Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz,
–
Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen und von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von Abwasser und Abfall,
–
Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen,
–
Geländeerschließung für den Tourismus sowie Errichtung, grundhafte Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von öffentlichen Basiseinrichtungen des Fremdenverkehrs,
–
Errichtung oder Ausbau von überbetrieblichen Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung,
–
Errichtung oder Ausbau von Technologie- und Gründerzentren,
–
Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen,
–
Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte,
–
Regionalmanagements sowie
–
Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände, aber auch natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Im Bereich Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement gilt diese Einschränkung für juristische Personen nicht.
Der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden (vgl.
Fördergebietskarte).
Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Ein entsprechender Bedarf ist nachzuweisen.
Die Gesamtfinanzierung (einschließlich Folgekosten) der zu fördernden Maßnahme muss gesichert sein.
Der Antragsteller muss grundsätzlich Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage sein.
Der Betreiber der Maßnahme hat die wirtschaftliche Aktivität und die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahmen zu beschränken und darf diese nicht eigenwirtschaftlich nutzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen des Bundes und des Landes sowie der großflächige Einzelhandel.
Weitere Voraussetzungen: vgl. Bekanntmachung des Planungsausschusses der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Teil II des 36. Rahmenplans.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der regionalen Förderpriorität der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (vgl.
Anlage 1) und beträgt in der 1. Förderpriorität bis zu 80%, in der 2. Förderpriorität bis zu 75% und in der 3. Förderpriorität bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten.
Für Schwerpunktmaßnahmen gelten z.T. gesonderte Fördersätze.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax: (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: http://www.lds.sachsen.de
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Dienstsitz Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Tel. (03 51) 8 25-0
Fax (03 51) 8 25-99 99
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Dienstsitz Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Tel. (03 41) 9 77 0
Fax (03 41) 9 77 11 99
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Weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Quelle
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. April 2011, Sächsisches Amtsblatt Nr. 19 vom 12. Mai 2011, S. 686; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 2. März 2012, Sächsisches Amtsblatt Nr. 11 vom 15. März 2012, S. 291.
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