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Auslandsmesseprogramm

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Auslandsmesseprogramm

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützen die Beteiligung deutscher Unternehmen an Auslandsmessen. Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst.
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA. Im Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA wird das Auslandsmesseprogramm zwei Mal im Jahr beraten und festgelegt.
Dem Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA gehören an:
die Verbände und Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft,
die zuständigen Bundesbehörden:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
Auswärtiges Amt,
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
Vertreter der Bundesländer.

Teilnahmeberechtigte

Die Teilnahme an den Beteiligungen des Bundes steht allen deutschen Unternehmen offen, die deutsche Produkte ausstellen. Größe, Herkunft, Branchen- und Verbandszugehörigkeit spielen keine Rolle.

Präsentationsformen

Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Rahmen der vorgegebenen Beteiligungsformen möglich. Dabei handelt es sich um:
Die Förderbestimmungen sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und für jede Messe speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) festgelegt. Diese sind bei den vom BMWi/BMELV beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaften erhältlich.
Firmen, die sich als Einzelaussteller direkt beim Veranstalter angemeldet haben, erhalten keine Förderung.

Art und Höhe der Förderung

Die Bundesförderung kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet. Durch die Förderung ergeben sich für die Aussteller aus Deutschland oder deren örtliche Vertreter beachtliche Kostenersparnisse.

Information

Informationen zu diesem Programm erteilt der
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss
der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel. (030) 24 00 0-0
Fax (030) 24 00 0-3 30
E-Mail: info@auma.de
Internet: http://www.auma.de
Das vollständige Auslandsmesseprogramm ist beim AUMA kostenlos erhältlich. Es ist auch im Internet abrufbar.
Anmeldungen zur Teilnahme an Auslandsmessen im Rahmen dieses Programms sind an die von den Ministerien beauftragten Durchführungsgesellschaften zu richten.

Quelle

Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Stand November 2012; Pressemitteilung des AUMA vom 24. April 2013.

Wichtige Hinweise

Im Jahr 2014 plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Unterstützung deutscher Unternehmen 235 Messebeteiligungen in 44 Ländern. Der Etat umfasst zunächst 42,5 Mio. EUR. Süd-Ost- und Zentral-Asien sind die wichtigsten Zielregionen im Auslandsmesseprogramm 2014. Geplant sind dort Beteiligungen an 97 Messen, darunter 46 in China und Hongkong. Weitere wichtige Zielregionen sind die europäischen Länder außerhalb der EU (55 Messen, davon 40 in Russland) sowie der Nahe und Mittlere Osten (27) und Nordamerika (23). Lateinamerika ist mit 16 und Afrika mit 12 Messebeteiligungen vertreten. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich noch weitere Veranstaltungen aufgenommen. Die Auswahl der Messen sind im Internet veröffentlicht. 26.04.13
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) plant für das Jahr 2013 in Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft 274 Messebeteiligungen, von denen 112 in Süd-, Ost- und Zentral-Asien stattfinden werden. 72 Beteiligungen sind in Europa geplant, davon 68 außerhalb der EU. Weitere Regionen sind der Nahe und Mittlere Osten (31), Nordamerika (24), Lateinamerika (21) Afrika (11) und Australien/Ozeanien (3). Darüber hinaus beteiligt sich das BMWi an 10 Messen im Rahmen der Exportinitiativen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) plant zudem 24 Messebeteiligungen weltweit. Weitere Informationen sind im Internet erhältlich. 06.11.12
Das BMWi beteiligt sich zudem im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien/ Energie-Effizienz an Fachmessen, um den Export von Technologien im Energiebereich zu fördern. Deutsche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich kostengünstig an einem Gemeinschaftsstand zu beteiligen. Eine Übersicht über die geplanten Messebeteiligungen kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.german-renewable-energy.com (Rubrik „Deutsche Beteiligungen“). 29.02.12
Ergänzend zur Auslandsmesseförderung des Bundes bieten die Bundesländer exportinteressierten Firmen Unterstützung an. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im entsprechenden Bundesland hat. Außerdem sind die Förderprogramme überwiegend zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) konzipiert. Beteiligt sich der Bund und eines oder mehrere Bundesländer an der gleichen Veranstaltung, so beschränkt sich die Förderung der Länder auf Maßnahmen, die durch die Bundesförderung nicht abgedeckt sind. Damit wird einer Doppelförderung entgegengewirkt.
Der Internet-Service von Germany Trade and Invest sowie das Außenwirtschaftsportal iXPOS helfen exportorientierten Unternehmen bei allen Fragen rund um Auslandsgeschäfte. 06.01.09

Ansprechpartner

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel. (0 30) 24 00 0-0
Fax (0 30) 24 00 0-3 30
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