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Zukunftsprogramm Arbeit - Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A - Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung; Beratung; Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Schleswig-Holstein |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen; Bildungseinrichtung |
| Ansprechpartner: | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) |
Zukunftsprogramm Arbeit – Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A – Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
Ziel und Gegenstand
Das Zukunftsprogramm Arbeit bildet als eines von vier eigenständigen Programmen unter dem Dach des Zukunftsprogramms Schleswig-Holstein das zentrale Instrument der Arbeitsförderung des Landes für die Jahre 2007 bis 2013.
Schwerpunkte der Förderung sind:
–
Prioritätsachse A: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten,
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch ergänzende Programmbestimmungen. Im Rahmen des Schwerpunkts A werden gefördert:
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte in KMU, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Stiftungen.
Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Programmbestimmungen konkretisiert.
Voraussetzungen
Alternative Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Zuwendungsgeber sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus der Rahmenrichtlinie sowie den einzelnen Programmbestimmungen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Nähere Informationen enthalten die Bestimmungen zu den einzelnen Programmteilen.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
5526 Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-22 22
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: http://www.ib-sh.de/zukunftsprogramm-arbeit/
5526 Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-22 22
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: http://www.ib-sh.de/zukunftsprogramm-arbeit/
Quelle
Richtlinie vom 9. Juni 2010, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 25 vom 21. Juni 2010, S. 421.
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.