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Zukunftsprogramm Arbeit - Prioritätsachse C - Innovative und regionale Projekte

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Arbeit
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderberechtigte: Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Zukunftsprogramm Arbeit – Prioritätsachse C – Innovative und regionale Projekte
Aktueller Hinweis:
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ideenwettbewerben. Derzeit liegt kein aktueller Ideenwettbewerb vor. Nähere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein fördert auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung des Zukunftsprogramms Arbeit Vorhaben zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Es werden innovative und regionale Vorhaben unterstützt, die in regelmäßig stattfindenden Ideenwettbewerben ausgewählt werden. Diese Wettbewerbe können sowohl eine besondere Zielgruppe als auch ein Thema in den Mittelpunkt stellen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Projektträger in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss sich an Teilnehmer richten, die
25 Jahre oder älter sind,
seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind,
kein Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen,
sich freiwillig für eine Teilnahme an dem Projekt entscheiden.
Das Vorhaben muss innovativ sein, d.h.
neue Methoden, Werkzeuge und Ansätze entwickeln,
die Verbesserung von bestehenden Methoden, Werkzeugen und Ansätzen erreichen,
neue Ziele, wie die Erschließung neuer Beschäftigungsfelder auf dem Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein, verfolgen,
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umsetzen,
Partnerschaften/Netzwerke auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene entwickeln beziehungsweise bestehende Partnerschaften/Netzwerke auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene fortentwickeln.
Die Querschnittsziele Gender-Mainstreaming-Prinzip, nachhaltige Entwicklung und Transnationalität sind zu beachten.
Förderangebote anderer Geldgeber sind vorrangig zu nutzen.
Es werden nur Projekte gefördert, die von einem schleswig-holsteinischen Jobcenter oder einer Optionskommune beziehungsweise im Falle der Teilnahme von Nichtleistungsempfängern einer Agentur für Arbeit unterstützt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt im Form eines Zuschusses.
Die Projekte werden längstens zwei Jahre aus dem Zukunftsprogramm Arbeit gefördert.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-27 84
E-Mail: info@ib-sh.de
Internet: http://www.ib-sh.de/zukunftsprogramm-arbeit/
einzureichen. Antragsformulare und weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.

Quelle

Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 29. Juli 2011, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 33 vom 15. August 2011, S. 513; Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), Stand August 2012.

Geltungsdauer

Die Projekte müssen am 1. Januar 2012 beginnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2013 beendet sein.

Aktueller Hinweis

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ideenwettbewerben. Derzeit liegt kein aktueller Ideenwettbewerb vor. Nähere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-27 84
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