| Trefferliste |
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet: | Bayern |
| Förderberechtigte: | Privatperson |
| Ansprechpartner: | zuständige Kreisverwaltungsbehörde; Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo); Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern |
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Förderfähig sind:
–
der Neubau von Eigenwohnraum sowie
–
der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum
in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Die Förderung erfolgt mit einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das teilweise aus Mitteln der KfW Bankengruppe zinsverbilligt wird.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
–
1-Personen-Haushalt: 19.000 EUR,
–
2-Personen-Haushalt: 29.000 EUR,
–
zuzüglich für jede weitere Person: 6.500 EUR (für Kinder 7.500 EUR).
Voraussetzungen
Die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung angemessen groß und abgeschlossen sein.
In einem Eigenheim mit zwei Wohnungen kann nur die vom Antragsteller zu nutzende Wohnung gefördert werden.
Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaues nicht übersteigen.
Es gelten die sonstigen technischen Förderungsvoraussetzungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012).
Der Antragsteller soll eine Eigenleistung von 20% der veranschlagten Gesamtkosten erbringen.
Der Erwerb von Eigenwohnraum durch mit dem Verkäufer in gerader Linie Verwandte ist nicht förderfähig.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt 30% der Gesamtkosten, jedoch maximal 100.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des Vordrucks Stabau I a bei der
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.
Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke sind bei der
Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Tel. (0 89) 21 71-08
Fax (0 89) 21 71-60 03 88
E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de
Internet: http://www.labo-bayern.de
Brienner Straße 22
80333 München
Tel. (0 89) 21 71-08
Fax (0 89) 21 71-60 03 88
E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de
Internet: http://www.labo-bayern.de
oder bei der
Obersten Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Tel. (089) 21 92-02
Fax (089) 21 92-1 33 50
E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de
Internet: http://www.wohnen.bayern.de
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Tel. (089) 21 92-02
Fax (089) 21 92-1 33 50
E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de
Internet: http://www.wohnen.bayern.de
erhältlich.
Quelle
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Januar 2005, Allgemeines Ministerialblatt 2005, S. 9; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 2012, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 10 vom 28. September 2012, S. 591; Merkblatt der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) vom 16. August 2012.
Geltungsdauer
Die Gültigkeit der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Wichtige Hinweise
Das Darlehen kann mit Fördermitteln der
Wohnraumförderung ergänzt werden. Die Kumulierung mit einem Darlehen einer Hausbank aus dem
KfW-Wohneigentumsprogramm ist ausgeschlossen.
07.03.12
Rechtsgrundlagen der Förderung sind
–
das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und
–
die Wohnraumförderungsbestimmungen für das Bayerische Wohnungsbauprogramm.
07.03.12
Ansprechpartner
zuständige Kreisverwaltungsbehörde
Internet
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Tel. (0 89) 21 71-08
Fax (0 89) 21 71-60 03 88
E-Mail
Internet
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Tel. (0 89) 21 92- 02
Fax (0 89) 21 92-1 33 50
E-Mail
Internet
Internet
Brienner Straße 22
80333 München
Tel. (0 89) 21 71-08
Fax (0 89) 21 71-60 03 88
Internet
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Tel. (0 89) 21 92- 02
Fax (0 89) 21 92-1 33 50
Internet