| Trefferliste |
Beratung für Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Niedersachsen |
| Förderberechtigte: | Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) |
Beratung für Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften
Ziel und Gegenstand
Das Land Niedersachsen fördert Beratungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Vorgespräche und Veranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusätzlich zu den allgemeinen Aufgaben von Einrichtungen der kommunalen Wirtschaftsförderung übernommen werden.
Förderfähig sind folgende Beratungsfelder:
–
Kontaktvermittlung zu vorrangig niedersächsischen Forschungseinrichtungen,
–
forschungs- und entwicklungsorientierte Projekte,
–
neue Technologien.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften oder von diesen mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen.
Voraussetzungen
Die Beratungsmaßnahmen müssen vor Beginn in ihrem Umfang definiert und zeitlich befristet werden.
Durch die Beratungsvorhaben dürfen keine institutionalisierten Strukturen geschaffen werden.
Die zu beratenden kleinen und mittleren Unternehmen müssen die
KMU-Definition der EU erfüllen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
–
bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) und
–
bis zu 75% im Zielgebiet Konvergenz,
maximal jedoch 1.000 EUR je Tagewerk inkl. Ausgaben, Reiskosten sowie Mehrwertsteuer.
Die Förderung umfasst höchstens zehn Tagewerke à 8 Stunden pro beratenem KMU. Je nach Anzahl der zu beratenden KMU erhöht sich die Summe der Tagewerke.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: http://www.nbank.de
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: http://www.nbank.de
zu richten.
Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 14. Dezember 2007, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 53 vom 27. Dezember 2007, S. 1764.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet.