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7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013)

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen); Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm; Exekutivagentur für die Forschung; Europäische Kommission
7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2007–2013)

Ziel und Gegenstand

Ziel des Forschungsrahmenprogramms (RP7) ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Gemeinschaft zu stärken und eine hohe Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Es wurden vier spezifische Programme aufgelegt, die den Hauptzielen der europäischen Forschungspolitik entsprechen:
Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“: Gefördert wird die gesamte Palette der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen, von Verbundprojekten und -netzen bis hin zur Koordinierung von Forschungsprogrammen. Die internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern bildet einen integralen Bestandteil dieses Maßnahmenbereichs. Das Programm ist in zehn weitgehend eigenständige Teilprogramme gegliedert, wobei auf Kohärenz und übergreifende Ansätze für Forschungsthemen geachtet werden soll.
Gesundheit,
Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie,
Informations- und Kommunikationstechnologien,
Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien,
Energie,
Umwelt (einschließlich Klimaänderung),
Verkehr (einschließlich Luftfahrt),
Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften,
Weltraum,
Sicherheit.
Spezifisches Programm „Ideen“: Es wurde ein eigenständiger Forschungsrat (EFR) eingerichtet, um die von Forschern angeregte „Forschung an den Grenzen des Wissens“ zu unterstützen, die von einzelnen Teams, die auf europäischer Ebene im Wettbewerb stehen, durchgeführt wird. Dabei werden alle wissenschaftlichen und technologischen Fachbereiche einschließlich der Ingenieurwissenschaften, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und der Geisteswissenschaften gefördert. Ausschreibungen erfolgen nach dem „Bottom-up“-Prinzip, einziges Bewertungskriterium soll die wissenschaftliche Exzellenz sein.
Spezifisches Programm „Menschen“: Die Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern, die als „Marie-Curie-Maßnahmen“ bezeichnet werden, werden ausgebaut. Dabei wird der Schwerpunkt auf die wissenschaftliche Erstausbildung zur Verbesserung der Berufsaussichten gelegt. Dies soll durch die Marie-Curie-Netze erreicht werden. Das Hauptziel besteht darin, die Zersplitterung der Erstausbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern zu überwinden und sie auf europäischer Ebene zu stärken.
Spezifisches Programm „Kapazitäten“: Das Programm soll die Forschungs- und Innovationskapazitäten in Europa verbessern und ihre optimale Nutzung gewährleisten. Sechs Bereiche sind vorgesehen:
Forschungsinfrastrukturen,
Forschung zum Nutzen kleiner und mittlerer Unternehmen,
Unterstützungsmaßnahmen für regionale forschungsorientierte Cluster,
Forschungspotenziale,
Interaktion Gesellschaft und Wissenschaft,
Internationale Kooperation.
Darüber hinaus wurde ein spezifisches Programm für Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs aufgelegt.

Antragsberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, den Beitrittsländern sowie Ländern, die entsprechende Abkommen mit der Europäischen Union schließen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Folgende Förderformen sind vorgesehen:
Verbundprojekte: Unterstützung von Forschungsprojekten, die von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern durchgeführt werden mit dem Ziel, neues Wissen, neue Technologien, Produkte oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln.
Exzellenznetze: Unterstützung für gemeinsame Forschungsprogramme mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Bereich zusammenlegen.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: Unterstützung für Maßnahmen, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und -strategien dienen (Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, Studien, Konferenzen usw.).
Einzelprojekte: Unterstützung für von einzelnen Forschungsteams durchgeführte Projekte.
Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern: Die Förderform wird hauptsächlich für die Durchführung der Marie-Curie-Maßnahmen eingesetzt.
Forschung für spezielle Gruppen: Unterstützung für Forschungsprojekte, bei denen der Hauptteil der Forschungsarbeit von Hochschulen, Forschungszentren oder sonstigen Rechtspersonen für spezielle Gruppen, insbesondere KMU oder KMU-Verbände, durchgeführt wird.

Budget

Der Gesamthöchstbetrag der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am 7. Rahmenprogramm beträgt 50,521 Mrd. EUR.
Dieser Betrag wird wie folgt auf die spezifischen Programme aufgeteilt:
Zusammenarbeit: 32,413 Mrd. EUR,
Ideen: 7,510 Mrd. EUR,
Menschen: 4,750 Mrd. EUR,
Kapazitäten: 4,097 Mrd. EUR,
Maßnahmen der GFS außerhalb des Nuklearbereichs: 1,751 Mrd. EUR.

Antragsverfahren

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt auf der Grundlage der spezifischen Programme. In jedem spezifischen Programm werden die genauen Ziele und Regelungen für seine Durchführung festgelegt.
Die Regeln zur Teilnahme am Rahmenprogramm werden von der Europäischen Kommission in den so genannten Beteiligungsregeln festgelegt. Die Beteiligungsregeln definieren insbesondere die grundlegenden Rechte und Pflichten der Beteiligten und die Prinzipien für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufrufen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Participant Portal veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Forschung
SDME 7/15
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 95 82 20
E-Mail: research@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/research
Exekutivagentur für die Forschung
COVE
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (00 32 2) 2 97 96 09
Internet: http://ec.europa.eu/research/rea
Ansprechpartner in Deutschland:
Für die Information und Beratung deutscher Interessenten am Forschungsrahmenprogramm unterhält die Bundesregierung fachlich ausgerichtete Nationale Kontaktstellen. Diese Kontaktstellen sind in der Regel Teil nationaler Projektträger, die wiederum in der Mehrzahl an deutschen Forschungseinrichtungen angesiedelt sind.
Erstinformation und Vermittlung von Ansprechpartnern:
EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm
Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel. (02 28) 38 21-16 33
Fax (02 28) 38 21-16 49
E-Mail: eub@dlr.de
Internet: http://www.eubuero.de

Quelle

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 412 vom 30. Dezember 2006, S. 38; Informationen der Europäischen Kommission, Stand Oktober 2012.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Der Nachfolger des 7. Forschungsrahmenprogramms heißt Horizon 2020. Das neue Programm soll im Jahr 2014 starten und sechs Jahre laufen.

Ansprechpartner

EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm
Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel. (02 28) 38 21-16 33
Fax (02 28) 38 21-16 49
E-Mail
Internet

Exekutivagentur für die Forschung
COVE
B-1049 Brüssel
Hotline (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (00 32 2) 2 97 96 09
Internet

Europäische Kommission
Generaldirektion Forschung
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 95 99 71
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

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Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Union