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KfW-Unternehmerkredit

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Außenwirtschaft; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe
KfW-Unternehmerkredit

Ziel und Gegenstand

Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die KfW gewährt mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditionen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind
Angehörige der Freien Berufe sowie
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet,
die grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien verpachten oder vermieten, gefördert werden.
Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. EUR und freiberuflich Tätige aus Deutschland, Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland förderfähig.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss über eine ausreichende Bonität verfügen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert.
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Fremdkapitadarlehen.
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben, bei Haftungsfreistellung gelten Besonderheiten.
Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind, können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. Bei Betriebsmittelkrediten ist eine 50%ige Haftungsfreistellung ausschließlich im KMU-Fenster für endfällige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren möglich.
Im KMU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 25. Februar 2013.

Wichtige Hinweise

Aufgrund der stark rückläufigen Nachfrage nach Nachrangdarlehen in der allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die KfW den Programmbereich „Nachrangkapital“ zum 30. April 2013 eingestellt. 08.05.13
Um künftig auch großvolumige Vorhaben begleiten zu können, hat die KfW zum 1. September 2012 den Förderhöchstbetrag auf 25 Mio. EUR angehoben. Darüber hinaus bietet sie zusätzlich eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren an. 02.08.12
Im Oktober 2011 hat die KfW im Zuge der Investitions- und Wachstumsoffensive für Griechenland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein besonders vergünstigtes Förderfenster im KfW-Unternehmerkredit eingerichtet. Gefördert werden Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen. Das Förderfenster Griechenland bietet auf Grundlage der bisherigen Konditionengestaltung eine weitere Verbilligung in Höhe von 25 Basispunkten für alle Laufzeitvarianten der Fremdkapitalfinanzierungen. Ansonsten gelten die Förderbedingungen des KfW-Unternehmerkredites für Vorhaben im Ausland. 11.10.11
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland beantragt werden.
Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich. Eine Kombination eines haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredits mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig. 29.08.12

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

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