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Klimaschutzinitiative - Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Projektträger Jülich (PtJ)
Klimaschutzinitiative – Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage der Nationalen Klimaschutzinitiative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung.
Gefördert werden Projekte zur praxistauglichen Weiterentwicklung zukunftsweisender und wettbewerbsfähiger Technologien, zu systemflexiblen Anlagenkonzepten und zu Produkten für eine nachhaltige und effiziente Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biomasse sowie biogenen Rest- und Abfallstoffen.
Ziel ist es, hohe Risiken bei der Übertragung von FuE-Ergebnissen in die Praxis abzufedern und die Implementierung zu beschleunigen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, Gebietskörperschaften, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Stiftungen, Vereine und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss auf eine schnelle Markteinführung und breite Anwendung der FuE-Ergebnisse ausgerichtet sein.
Mit dem Vorhaben darf vor der Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren.
Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
Im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen ist das Ziel des Gesamtprojektes, die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken darzustellen.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen spätestens bis zum 22. November 2013 bei dem vom BMU beauftragten
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Umwelt (UMW)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 17
Fax (0 30) 2 01 99-4 30
E-Mail: h.neumann@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/biomasse
einzureichen.
Für das Einreichen der Antragsskizze steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen.

Quelle

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 17. August 2011, Elektronischer Bundesanzeiger, Amtlicher Teil Nr. 100 vom 30. August 2011, B1.

Wichtige Hinweise

Aus dem Verkauf von Emissionshandelszertifikaten stehen dem Bundesumweltministerium (BMU) seit Anfang 2008 bis zu 400 Mio. EUR zur Verfügung. Die im Juni 2008 gestartete Klimaschutzinitiative besteht aus einem nationalen Teil (280 Mio. EUR) und einem internationalen Teil (120 Mio. EUR). Ziel ist es, die vorhandenen Potenziale zur Treibhausgasminderung kostengünstig und in der Breite zu erschließen sowie innovative Modellprojekte voranzubringen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative besteht aus den Förderprogrammen des BMU
Optimierung der energetischen Biomassenutzung.
Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative werden weltweit Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas gefördert. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar.

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Umwelt (UMW)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 20 19-95 17
Fax (0 30) 20 19-94 30
E-Mail
Internet

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