| Trefferliste |
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens - Querschnittsprogramm
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur; Europäische Kommission |
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens – Querschnittsprogramm
Ziel und Gegenstand
Das
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens bildet die Grundlage für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013. Ziel ist es, den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Bildungssystemen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm besteht aus vier sektoralen Programmen, einem Querschnittsprogramm und dem Programm „Jean Monnet“.
Ziele des Querschnittsprogramms sind die
–
Förderung der europäischen Zusammenarbeit in Bereichen, die mindestens zwei sektorale Einzelprogramme betreffen,
–
Förderung der Qualität und Transparenz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung der Mitgliedstaaten.
Mitfinanziert werden Maßnahmen in folgenden Schwerpunktbereichen:
–
Politische Zusammenarbeit und Innovation,
–
Sprachenlernen,
–
Entwicklung von innovativen IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren,
–
Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen und Austausch von vorbildlichen Verfahren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Personen bzw. Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind und die Vorhaben durchführen, die die Anforderungen des Querschnittsprogramms erfüllen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Budget
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 6,970 Mrd. EUR.
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 1,276 Mrd. EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind – je nach Aktionsbereich – bei den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Agenturen oder bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Anträge müssen die in der
vollständigen Fassung der Aufforderung und im Leitfaden genannten Kriterien erfüllen und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 99 11 11
E-Mail: eacea-info@ec.europa.eu
Internet: http://eacea.ec.europa.eu
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 99 11 11
E-Mail: eacea-info@ec.europa.eu
Internet: http://eacea.ec.europa.eu
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat A4
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail: eac-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat A4
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail: eac-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture
Quelle
Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 327 vom 24. November 2006, S. 45; geändert durch Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 56; Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011–2013 und Strategische Prioritäten 2013, Stand Juli 2012; PLL-Leitfaden 2013, Stand Juli 2012; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 (EAC/S07/12), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 232 vom 3. August 2012, S. 6.
Geltungsdauer
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
Die wichtigsten Fristen für das Jahr 2013 sind:
14.09.12
–
Schwerpunktaktivität 1 — Studienbesuche: erste Frist: 28. März 2013, zweite Frist: 15. Oktober 2013
–
alle anderen Aktivitäten: 28. Februar 2013
Für Vorbereitungsbesuche gelten die Fristen des jeweiligen Landes.
Ausführliche Informationen können auf den Internetseiten des Programms für Lebenslanges Lernen abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/llp
02.09.11
Weitere Informationen zu allen Einzelaktionen sind auf den Internetseiten der Europäischen Kommission erhältlich:
http://ec.europa.eu/education/llp/
02.09.11
Ansprechpartner
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Hotline (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Hotline (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Internet
Generaldirektion Bildung und Kultur
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
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