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Energieeffizient Sanieren - Kredit

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Wohnungsbau & -modernisierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: KfW Bankengruppe
Energieeffizient Sanieren – Kredit

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe unterstützt mit zinsgünstigen langfristigen Finanzierungen Investitionen zur CO 2-Minderung und Energieeinsparung bei bestehenden Wohngebäuden.
Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht alternativ die Variante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Voraussetzungen

Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Im Falle einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen müssen die landesspezifischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zudem darf es sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.
Es muss sich um die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder um folgende Einzelmaßnahmen handeln:
Wärmedämmung von Wänden,
Wärmedämmung von Dachflächen,
Wärmedämmung von Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
Erneuerung der Heizungsanlage,
Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Die technischen Anforderungen (vgl. Anlage) sind zu erfüllen.
Die Angemessenheit der Einzelmaßnahmen sowie die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen sind vom Sachverständigen zu bestätigen.
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und von Baudenkmalen zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich durchzuführen und nachzuweisen.
Der Sachverständige muss ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter http://www.energie-effizienz-experten.de geführter Sachverständiger oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person sein.
Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten, maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden in Abhängigkeit vom energetischen Niveau des KfW-Effizienzhauses Tilgungszuschüsse in folgender Höhe gewährt:
KfW-Effizienzhaus 55: 17,5% des Zusagebetrages,
KfW-Effizienzhaus 70: 12,5% des Zusagebetrages,
KfW-Effizienzhaus 85: 7,5% des Zusagebetrages,
KfW-Effizienzhaus 100: 5% des Zusagebetrages,
KfW-Effizienzhaus 115: 2,5% des Zusagebetrages und
KfW-Effizienzhaus Denkmal: 2,5% des Zusagebetrages.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung direkt bei der KfW beantragt werden.

Antragsverfahren

Der Kreditantrag kann auf dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
weiter.
Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand März 2013; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 25. Februar 2013.

Wichtige Hinweise

Die KfW Bankengruppe bietet ab dem 1. März 2013 eine verbesserte Förderung für die Durchführung von Effizienzhaus-Standards an. Im Einzelnen
Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit und
Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit. 14.02.13
Die Tilgungszuschüsse für die weiteren KfW-Effizienzhaus-Standards bleiben unverändert.
Die Qualitätssicherung in dem Förderprogramm führt die KfW Bankengruppe zum 1. März 2013 durch folgende Maßnahmen fort: 14.02.13
Verbindliche Anwendung der „Online-Bestätigung zum Antrag“,
Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen: Einführung einer vorhabenbezogenen Unabhängigkeit des Sachverständigen. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sein noch deren Lieferungen und Leistungen vermitteln. Bauausführende Unternehmen oder Lieferanten, die bzw. deren Angestellte gleichzeitig als Sachverständige zugelassen sind, müssen sich künftig am jeweiligen Bauvorhaben entscheiden, ob sie als Sachverständige oder bauausführende Unternehmen oder Lieferanten tätig werden,
Prüfung der förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen,
Verbindliche Anwendung der „Liste der Technischen FAQ“.
Zudem bietet die KfW Bankengruppe ab dem 1. März 2013 das Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit an. Neben der Zuschussförderung aus dem Marktanreizprogramm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dient das Programm der ergänzenden Kreditfinanzierung kleiner Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit dem Fokus auf private Antragsteller. Das neue Programm kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden. 14.02.13
Für die Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd. EUR zur Kreditverbilligung und Zuschussförderung für die Förderprogramme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zur Verfügung.
Nach Informationen der KfW kann ab dem 7. Juni 2013 eine von 8 auf bis zu 10 Jahre erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragt werden. Die übrigen Bestimmungen dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen. 28.02.13
Seit dem 7. September 2012 hat die KfW die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen vereinfacht. Energetische Maßnahmen im Rahmen einer Nutzungsänderung sind ganzheitlich förderfähig, wenn die Umwidmung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht, als Sanierung einzuordnen ist und keine Neubaumaßnahme darstellt. 17.09.12
Über zugelassene Softwarehersteller und Produkte bezüglich der technischen Anforderungen ( Anlage) informiert auch das BMVBS im Internet. 14.02.12
Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Kombination mit der Zuschussvariante für dasselbe Vorhaben ist nicht möglich. 23.01.13

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
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