| zurück Trefferliste weiter |
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Umwelt- & Naturschutz |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bundesamt für Naturschutz (BfN) |
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt die Durchführung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.
Gefördert werden Vorhaben, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.
Ziel ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, mit Ausnahme der Länder.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis dienen oder die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich ermöglichen, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden.
Das Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können.
Das Vorhaben muss über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung sein. Es muss ein besonderes Bundesinteresse gegeben sein.
Das Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Vorhaben, die aufgrund gesetzlicher Auflagen Umweltbelastungen verringern sollen, müssen die festgelegten Anforderungen zum Schutz der Umwelt erheblich überschreiten oder durch ein neues Verfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren zu einer nachhaltigen Kosteneinsparung oder sonstigen erheblichen Vorteilen führen.
Die Vorhaben müssen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und verwertet werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens und dem Antragsteller. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Antragsverfahren
Projektskizzen und Anträge sind in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg beim
Bundesamt für Naturschutz
Referat „Grundsatzfragen und Koordination“
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Tel. (02 28) 84 91-10 12
Fax (02 28) 84 91-99 99
E-Mail: IllmannJ@bfn.de
Internet: http://www.bfn.de
Referat „Grundsatzfragen und Koordination“
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Tel. (02 28) 84 91-10 12
Fax (02 28) 84 91-99 99
E-Mail: IllmannJ@bfn.de
Internet: http://www.bfn.de
einzureichen.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 16. Dezember 1987; Informationen des Bundesamtes für Naturschutz, Stand Juni 2009.