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Filmförderung
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Infrastruktur; Kultur, Medien & Sport |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
Filmförderung
Ziel und Gegenstand
Die Bundesregierung fördert durch den Beauftragten für Kultur und Medien den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft. In einem wesentlichen Teil wird die Filmförderung über Preisverleihungen realisiert. Neben den Preisvergaben werden auch unmittelbar projektbezogene Vorhaben in folgenden Bereichen unterstützt:
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Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme,
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Produktionsförderung für Kurzfilme,
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Produktionsförderung für Kinderfilme,
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Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme,
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Drehbuchförderung für programmfüllende Kinderfilme,
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Projektentwicklung für programmfüllende Kinderfilme,
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Kopienförderung,
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Verleihförderung.
Ziel ist es, den künstlerischen Rang des deutschen Films zu steigern, zur Verbreitung deutscher Filme beizutragen und die Entwicklung der Filmtheater als Kulturstätten zu fördern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Produzenten, Hersteller, Regisseure, Autoren, Filmverleiher, Kinobetreiber und sonstige im Filmwesen tätige Personen, Institutionen und Organisationen.
Voraussetzungen
Es muss sich um einen deutschen Film handeln, d.h. der Regisseur muss Deutscher sein oder der Film muss einen besonderen Bezug zum deutschen Kulturraum aufweisen und mit erheblicher deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.
Die Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit gemäß § 15 Abs. 2, 3, §§ 16 bis 19 des Filmförderungsgesetzes müssen erfüllt sein.
Der Film muss für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und geeignet sein und nicht überwiegend werblichen Charakter haben oder werblichen Zwecken dienen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch
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Verleihung von Auszeichnungen,
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Vergabe von Prämien oder
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Zuschüsse zur Projektförderungen.
Die Höhe der Förderung richtet sich dem jeweiligen Förderbereich.
Antragsverfahren
Für Anträge und Einreichungen sind die dafür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden.
Weitere Informationen erteilt
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Dienstsitz Bonn
Referat K 35
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel. (02 28) 9 96 81-35 43
Fax (02 28) 9 96 81-35 21
E-Mail: K35@bkm.bund.de
Internet: http://www.bundesregierung.de
Dienstsitz Bonn
Referat K 35
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel. (02 28) 9 96 81-35 43
Fax (02 28) 9 96 81-35 21
E-Mail: K35@bkm.bund.de
Internet: http://www.bundesregierung.de
Alle Termine für Anträge und Einreichungen zu den Filmpreisen und Förderungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind in der jeweils aktuellen Fassung im
Internet abrufbar.
Quelle
Filmförderungsrichtlinien vom 13. Juli 2005; Informationen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stand Januar 2012.
Wichtige Hinweise
Mehr als 30 Mio. EUR stehen jedes Jahr für Auszeichnungen und Förderprogramme zur Verfügung. Weitere 60 Mio. EUR stehen jährlich für den „Deutschen Filmförderfonds“ zur Verfügung.
11.01.12