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Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Jugendfreiwilligendienste.
Gefördert werden
das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr,
der Internationale Jugendfreiwilligendienst,
Modellprojekte zur Förderung der Freiwilligendienste junger Menschen,
sonstige Einzelprojekte zur Förderung der Freiwilligendienste junger Menschen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, die Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres, die Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes sowie sonstige Maßnahmeträger im Bereich der Jugendfreiwilligendienste.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen und gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Die Arbeit des Antragstellers muss die Ziele des Grundgesetzes fördern.
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel ist zu gewährleisten.
Die Maßnahmen müssen sich an junge Menschen richten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
im Fall des Freiwilligen Sozialen und des Freiwilligen Ökologischen Jahres bis zu 200 EUR je Monat und Teilnehmer (in besonderen Fällen ist eine Erhöhung des Zuschusses um bis zu 100 EUR möglich) und
im Fall des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes bis zu 350 EUR je Monat und Teilnehmer.
Im Fall von Modellprojekten und Einzelvorhaben ist die Höhe des Zuschusses abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Antragsverfahren

Anträge im Direktverfahren sind bis spätestens zum 31. März jeden Jahres (Internationaler Jugendfreiwilligendienst bis zum 30. September für das darauf folgende Jahr) unter Verwendung der vorgesehenen Formulare zu richten an das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel. (0 30 18) 5 55-0
Fax (0 30 18) 5 55-44 00
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Im Rahmen des Zentralstellenverfahrens richten Antragsteller den Antrag an die Zentralstelle, der sie sich angeschlossen haben.
Im Rahmen des Länderverfahrens richten Antragsteller den Antrag an die jeweilige oberste Landesbehörde.

Quelle

Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. April 2012, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 11 vom 17. April 2012, S. 174.

Wichtige Hinweise

Der Umfang und die Höhe der Förderung im Bereich des internationalen Jugendfreiwilligendienstes werden bis zum 31. August 2012 auf Basis der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste vom 22. Juli 2011 gewährt. Dieser Abschnitt (II.4.b.) der neuen Richtlinien tritt erst am 1. September 2012 in Kraft. 21.06.12

Ansprechpartner

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
(01 80) 1 90 70 50
Tel. (0 30 18) 5 55-0
Fax (0 30 18) 5 55-11 45
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